Credit: Martin Steiger

12.01.2021

1.500 Euro steuerfreie Corona Prämie noch bis 30. Juni 21 auszahlbar

Mitarbeitermotivation, ein Ausgleich für den harten Arbeitseinsatz oder ein Ersatz für das entgangene Trinkgeld in den Lockdown Monaten. Wer noch mit einer außerordentlichen Prämie seinen Mitarbeitern eine Freude machen will kann das bis 30.Juni...

Am 18.12.2020 hat der Bundesrat dem Jahressteuergesetz 2020 zugestimmt. Darin enthalten Änderungen unter anderem zu den Corona Sonderzahlungen.

Fristverlängerung für Corona-Sonderzahlungen

Die Steuerbefreiung für aufgrund der Corona-Krise an Arbeitnehmer gezahlte Beihilfen und Unterstützungen bis zur Höhe von 1.500 EUR war bisher bis zum 31.12.2020 befristet. Die Frist wird nun bis zum Juni 2021 verlängert. Die Fristverlängerung führt aber nicht dazu, dass eine Corona-Beihilfe 2021 doppelt steuerfrei bezahlt werden kann.

Details zur Corona Prämie

  • Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern bis zu € 1.500 steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen
  • Der Maximalbetrag kann pro Arbeitgeber ausgeschöpft werden.
  • Aufteilung auf mehrere Teilleistungen ist möglich.
  • Verlängert bis 30. Juni 2021. 
  • Eine doppelte Auszahlung für 2020 und 2021 ist nicht möglich.
  • Die Fristverlängerung gilt für Arbeitgeber aller Branchen.
  • Bei Minijobbern wird die Corona-Prämie nicht auf die Verdienstgrenze von durchschnittlich 450 Euro monatlich angerechnet