Die BGW überarbeitete die Arbeitsschutzstandards | C: Martin Steiger

04.01.2021

Überarbeitung der Arbeitsschutzstandards des BGWs

Auf Basis der Entwicklungen und Erfahrungen der letzten Monate, wurde der Arbeitsschutzstandard für FriseurInnen von der BGW überarbeitet. Neben ausführlichen Ergänzungen werden auch Themen wie z.B. Lüften im Salon eingehender behandelt als zuvor…

Bei 400 Betriebsbesuchen der BGW Anfang Dezember wurde der Corona-Arbeitsschutzstandard der Branche überprüft, wobei man zu einem positiven Ergebnis gelangte: Über 90% der besuchten Salons setzten die Arbeitsschutzstandards um. Anhand dieser Erkenntnisse überarbeitete die BGW die letzte Fassung und fügt kleine Ergänzungen hinzu, auf die geachtet werden müssen, sobald die Salons wieder öffnen dürfen. 

Mindestabstand
Es bleibt wichtig, den Abstand von 1,5m einzuhalten – auch zu den KollegInnen.
An Stellen, an denen kein Mindestabstand von 1,5m eingehalten werden kann, müssen zusätzliche Schutzmaßnahmen ergriffen werden (z.B. Trennwände, MNS) Bodenmarkierungen sind ebenfalls hilfreich.

Lüftung
Verstärkt wird auf das Thema Lüftung eingegangen. Alle 20 Minuten sollte ein Luftaustausch erfolgen – am besten durch Querlüften. Im Winter sind 3-5 Minuten Lüften vorausgesetzt, im Sommer 10-15 Minuten. Ebenso kann eine kontinuierliche Lüfftung über ein gekipptes Fenster das Ausbreiten der Aerosole vermeiden.
Ergänzend kann eine raumlufttechnische Anlage benutzt werden.
Wer eine solche Anlage (z.B. Klimaanlage) im Salon stehen hat, der sollte darauf achten, dass der Außenluftanteil möglichst erhöht wird. Alle dieser RLT-Anlagen müssen regelmäßig gewartet werden.

Mund-Nasen-Bedeckung
Gibt es KundInnen, die keinen MNS tragen können, (aus medizinischen Gründen oder Kleinkinder), müssen Beschäftigte mindestens eine FFP2-Maske oder eine gleichwertige Atemschutzmaske tragen – ohne Ausatemventil. Die FFP2-Maske ist mit einer Schutzbrille oder einem Gesichtsschild zum Schutz vor Tröpfcheninfektionen zu ergänzen, wenn gesichtsnah gearbeitet wird.

Die aktuelle Fassung der Corona-Arbeitsschutzstandards für das Friseurhandwerk ist unter ►diesem Download des SARS -CoV-2-Arbeitsschutzstandards zu finden. Auf ►der Seite des BGWs gibt es dort weitere Arbeitshilfen und eine FAQ-Liste zum Thema.

Der ZV hofft durch die ►Anpassung des Arbeitsschutzstandards eine frühzeitige Wiedereröffnung der Salons.