11.08.2020
Stuttgart erhöht Bußgeld für Maskenverweigerer im gewerblichen Bereich
Maskenverweigerern droht in Stuttgart ab sofort ein höheres Bußgeld, für Friseure bedeutet das 150 Euro. Sollte Arbeitgeber keine Masken zur Verfügung stellen, so bekäme er eine Ordnungswidrigkeit...
Maskenverweigerern droht in Stuttgart ab sofort ein höheres Bußgeld. Das hat die Landeshauptstadt Stuttgart am Donnerstag, 6. August, bekanntgegeben.
Wird eine Privatperson ohne Mund‐Nasen‐Bedeckung erwischt, wo sie eine tragen müsste, beträgt die Mindeststrafe jetzt 75 Euro, für Personen im gewerblichen Bereich, etwa Friseure, 150 Euro.
Die Ordnungswidrigkeit begeht die Person, die keine Maske trägt. In diesem Fall würde die FriseurIn das Bußgeld zahlen müssen. ABER: Der Arbeitgeber bekäme eine Ordnungswidrigkeit , wenn er keine Masken zur Verfügung stellen würde.
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Der Bürgermeister für Sicherheit, Ordnung und Sport, Dr. Martin Schairer, sagte: „Das Tragen einer Mund‐Nasen‐Bedeckung ist essentiell bei der Bekämpfung des Coronavirus.“ Die Pandemie nehme weltweit wieder Fahrt auf. Schairer weiter: „Länder, die zunächst Vorbild waren bei der Bekämpfung des Corona‐Virus, sind erneut im Lockdown. Die Lage ist ernst, auch wenn manche das nicht wahrhaben wollen.“ Das Tragen einer Mund‐Nasen‐Bedeckung sei verpflichtend für alle, die mit Bussen und Bahnen unterwegs seien, die in Geschäfte gehen, um dort einzukaufen oder die bei der Ausübung ihres Berufs den Mindestabstand nicht einhalten können.
Schairer: „Die Eindämmung der Pandemie gelingt nur, wenn alle mitmachen. Wer die Vorgaben der Corona‐Verordnung ignoriert, handelt fahrlässig und gefährdet sich und andere.“ Schairer betonte, niemand habe das Recht, andere zu gefährden. Deshalb würde das Bußgeld für Maskenverweigerer nun auf mindestens 75 Euro angehoben und damit verdreifacht. Der Bürgermeister: „Natürlich wird jeder Fall einzeln geprüft. Vor allem ‚Wiederholungstäter‘ sollten wissen, dass es noch teurer werden kann: Der Bußgeldkatalog sieht eine Strafe von bis zu 250 Euro für Personen vor, die sich beharrlich weigern. Wir sind bereit, diesen Rahmen auszuschöpfen und können im Ausnahmefall sogar darüber hinaus gehen.“
Die Landeshauptstadt hat aktuell gut 130 Bußgeldverfahren eingeleitet. Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen von der Maskenpflicht befreit sind, müssen auch weiterhin keine Mund‐Nasen‐Bedeckung tragen