28.12.2021

Sachsen: ab 28.12. FFP2-Maskenpflicht beim Friseur

Die neue Notfallverordnung im Freistaat bringt eine Verschärfung der Maskenpflicht ab 28.12. mit sich, beim Friseur gilt FFP2...

Die Wocheninzidenz in Sachsen lag in der Weihnachtswoche (21.12.-27.12.) durchschnittlich bei 397. Sachsen belegt damit hinter Thüringen (Inzidenzwert 494) Platz 2. Der bundesweite Inzidenzwert liegt bei 215 (Stand 28.12.).

Aufgrund der Corona-Lage hatte der Freistaat bereits vor Weihnachten neue Regelungen beschlossen, die ab heute, 28.12., in Kraft treten.
Für Sachsen gilt somit eine verschärfte Maskenpflicht. In geschlossenen Räumen von Einrichtungen, Betrieben, Geschäften, Supermärkten und Behörden sowie bei körpernahen Dienstleistern muss nun eine FFP2-Maske oder eine vergleichbare Atemschutzmaske getragen werden. Als „vergleichbar“ gelten die Maskentypen KN95 und N95. Eine OP-Maske ist ausdrücklich nicht ausreichend.

Ausgenommen von der Maskenpflicht sind:

  • Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres
  • Ebenfalls keine Maske tragen müssen Menschen, denen das verpflichtende Tragen einer Maske aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist.
  • Bei Kindern und Jugendlichen zwischen 6 und 16 Jahren genügt weiterhin eine OP-Maske


Alle bisherigen Regeln und Maßnahmen im Freistaat gelten weiterhin vorerst bis einschließlich 9. Januar 2022.
Die neue Corona-Maßnahmen-Verordnung für Sachsen findet ihr ►HIER.