Verschärfte Auflagen für KundInnen und MitarbeiterInnen | ©Michal - stock.adobe.com

04.03.2021

Rasur und Kosmetik: Test von Kundin und Personal Voraussetzung

Die zweite Welle der Öffnungen bringt neue Auflagen mit sich, das wird Auswirkungen auf gesichtsnahe Dienstleistungen haben. Sind Sachsens Friseure bereits die Vortester?

In der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 3.3. wurde ein neuer Beschluss verfasst.

►Zum Regierungsbeschluss vom 3.3.2021  

Nachdem erste Öffnungsschritte im Bereich der Friseure sowie einzelne weitere Öffnungen in den Ländern bereits vollzogen wurden, werden nunmehr in einem zweiten Öffnungsschritt weitere Teilbereiche des öffentlichen Lebens zugänglich. Im zweiten Öffnungsschritt soll nun auch die Inanspruchnahme weiterer körpernaher Dienstleistungen möglich werden, darunter auch Kosmetik oder Rasur, jedoch mit verschärften Auflagen wie Testung von Kunden wie Mitarbeiter.

Darin wird unter Punkt 5 wie folgt aufgeführt:

„Darüber hinaus können ebenfalls die bisher noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe sowie Fahr- und Flugschulen mit entsprechenden Hygienekonzepten wieder öffnen, wobei für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen, bei denen -wie bei Kosmetik oder Rasur- nicht dauerhaft eine Maske getragen werden kann, ein tagesaktueller COVID-19 Schnell- oder Selbsttest der Kundin oder des Kunden und ein Testkonzept für das Personal Voraussetzung ist.“


Das sollte auch Einfluss haben auf die aktuell nicht einheitliche Handhabung der gesichtsnahen Dienstleistung (Augenbrauen-/Wimpern und Bartpflege) in den Friseursalons, die in ►einigen Bundesländern erlaubt, in anderen untersagt sind.

Wir sind gespannt auf die nächsten Schritte vonseiten der BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) und ob und wie die erprobten Arbeitsschutzstandards für das Friseurhandwerk im nächsten Schritt angepasst werden.

Testpflicht Friseur / Kunde

Ob und wie das mit der Testung funktioniert wird aktuell in Sachsen erprobt. Im Bundesland Sachsen ist die wöchentliche Testung von Friseuren verpflichtend. Im Sächsischen Vogtlandkreis ist zusätzlich Auflage, dass Kunden einen aktuellen negativen Corona-Test vorweisen müssen.

imSalon hat darüber ausführlich berichtet:

Zur Testpflicht für Mitarbeiter

►  Sachsen bestätigt Testpflicht für Friseure

► Friseurunternehmerin Bärbel Hopf darf ihre Mitarbeiter testen

Friseure für Corona-Testung schulen lassen
 

Zur Testpflicht für Kunden

Vogtland führt Testpflicht für Friseur-Kunden ein

Alexandra Friedrich Testen ist Liebeserklärung an Friseure

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Leider ändern sich Auflagen regelmäßig und werden regional unterschiedlich interpretiert.  Die imSalon Redaktion übernimmt keine rechtliche Haftung für die Richtigkeit.