Credit: Fabian Bimmer Reuters Picturedesk

02.12.2021

MPK: bundesweite 2G Regel und Beschränkungen für Ungeimpfte

Wie in der Bundesländer-Konferenz der Ministerpräsidenten am 2. Dezember beschlossen, wird es zu einer flächendeckenden Ausweitung der 2G-Regel sowie zu Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte kommen. Eine allgemeine Impfpflicht könnte ab Februar gelten.

Mit Spannung wurden die neuen Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus in der heutigen, vorgezogenen Ministerpräsidentenkonferenz erwartet.

Wiederholt wurden nun bundesweit einheitliche, notbremsende Corona-Maßnahmen beschlossen. Für körpernahe Dienstleistungen bedeutet dies unverändert die 2G-Regelung ab einer Hospitalisierungsinzidenz von 3,0 in einem Bundesland. Das Friseurhandwerk erwartet, dass, aufgrund der derzeitigen dramatischen Situation in den meisten Ländern, die 2G-Regel gelten wird. Im Falle von 2G gilt: Kundinnen und Kunden dürfen den Friseursalon nur noch mit einem Impf- oder Genesenen-Nachweis betreten.

Ergänzend kann in einem Bundesland ab einer Hospitalisierungsrate von 6,0 Prozent ein aktueller Test vorgeschrieben werden (2G-Plus). Dann müssen auch Geimpfte und Genesene zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Corona-Test nachweisen. Ausgenommen von den 2G-Regeln sind Personen, die nicht geimpft werden können, für die keine Impfempfehlung vorliegt und alle unter 18-Jährigen. Wie immer gilt es daher zusätzlich die jeweiligen, ggf. strengeren, Landesverordnungen vor Ort zu beachten.

ZV Präsidentin ►Manuela Härtelt-Dören zu den neuen Beschlüssen: „Endlich zeichnet sich ein entschlosseneres und an einheitlichen Kriterien orientiertes Handeln der politisch Verantwortlichen ab. Wir sind froh, dass die bisherigen Regelungen für Friseursalons zunächst fortbestehen. Eine pauschale 2G-Plus-Regel würde lediglich für das Wegbleiben von Kundinnen und Kunden und die Abkehr in die Schwarzarbeit ohne Hygiene- oder Sicherheitsmaßnahmen sorgen. Das ist unter dem Aspekt der Pandemiebekämpfung nicht zielführend.“

Die in einigen Ländern bereits geltende 2G-Regel wird bundesweit bei Einzelhandel, Freizeit und Veranstaltung ausgeweitet und gilt dort unabhängig von der jeweiligen Inzidenz. 

Die Beschlüsse werden jetzt in die jeweiligen Bundesländerverodnungen übernommen und dann entsprechend umgesetzt. 
 

Das steht im Beschlusspapier:

  • 2G im Einzelhandel: Nur noch Geimpfte und Genesene dürfen Geschäfte besuchen, ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs (z. B. Supermärkte und Drogerien).
     
  • Kontaktbeschränkungen: Ungeimpfte dürfen sich nur noch mit bis zu zwei Personen aus einem weiteren Haushalt treffen. Das gilt auch im privaten Bereich. Ausnahme: Kinder bis 14 Jahre. Geimpfte und Genese unterliegen keinen Kontaktbeschränkungen.
     
  • Kultur- und Freizeiteinrichtungen mit 2G: Kinos, Theater, Restaurants und andere Einrichtungen nur noch für Geimpfte und Genesene (2G), optional kann auch ein aktueller Corona-Test zusätzlich vorgeschrieben werden (2G-plus).
     
  • Veranstaltungsbereich: Hier gilt maximal 50 Personen in Innenräumen und 200 Personen im Freien und es gilt  2G und Maskenpflicht in beiden Fällen. Ab einer Inzidenz von 350 gilt dies auch für private Feiern, beispielsweise  Hochzeiten.
     
  • Bei Großveranstaltungen in Innenräumen und im Freien dürfen 30 bis 50 Prozent der Kapazitäten genutzt werden, maximal 15.000 Zuschauer im Freien, maximal 5000 Zuschauer in Innenräumen. Es gilt 2G oder optional 2G-plus. Ist das Infektionsgeschehen zu hoch, können Veranstaltungen abgesagt bzw. als Geisterspiele abgehalten werden.
     
  • In Schulen soll generell eine Maskenpflicht in allen Jahrgangsstufen gelten.
     

Impfpflicht möglicherweise ab Februar

Neben der einrichtungsbezogenen Impfpflicht für Kliniken und Pflegeheime soll im Bundestag über die allgemeine Impfpflicht entschieden werden. Der designierte Bundeskanzler Olaf Scholz hat sich für eine solche allgemeine Impfpflicht ausgesprochen. 

Auch am Impfstatus wird noch gefeilt, wie lange denn eine Person nach der letzten Impfung als vollständig geimpft gilt, soll noch festgelegt werden. Eine konkrete Dauer nannte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) noch nicht, sondern verwies darauf, dass die EU einen Ablauf des Impfschutzes nach neun Monaten erwäge.

Das Beschlusspapier der MPK vom 02.12.21 gibt es ►HIER zum Herunterladen!