15.03.2020
Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld
Umsatzeinbrüche, geschlossener Salonbetrieb, Quarantäne! Was mit Mitarbeitern machen? Wer zahlt die Gehälter? Kurzarbeitergeld kann den Unternehmern eine erste Last von den Schultern nehmen... +++ Dieser Beitrag wird regelmäßig aktualisiert +++
Corona-Virus: Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld
Bereits seit 2 Wochen klagen Salonunternehmer über Umsatzeinbrüche, in den nächsten Tagen wird sich die Situation eher noch verschlechtern, Salonschließungen analog Österreich sind wahrscheinlich. Liquiditätstechnisch sind viel Salons nicht darauf vorbereitet Mitarbeiter in Leerlaufzeiten angemessen zu bezahlen, zumal weitere Fixkosten (Miete, Strom, Versicherungen, etc.) auch anfallen.
Für diesen Sonderfall kann Kurzarbeitergeld beantragt werden. Mit Kurzarbeitergeld können Sie Arbeits- und Entgeltausfall in Ihrem Betrieb zum Teil ausgleichen.
- Weitere Informationen über Corona-spezifisches Kurzarbeitergeld, Leitfäden zur Beantragung finden Sie bei der Arbeitsagentur unter diesem Link www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
- Erfahren Sie hier, wie Sie Kurzarbeitergeld beantragen: So beantragen Sie Kurzarbeitergeld
- Im Merkblatt „Kurzarbeit“ (.pdf Download) sind alle Informationen zusammengefasst.
- Wenn Sie sich telefonisch informieren möchten, können Sie folgende Hotline für Arbeitgeber anrufen: 0800 45555 20 (Montag – Freitag von 08.00 – 18.00 Uhr)
- Persönlich hilft Ihnen auch Ihre örtliche Agentur für Arbeit weiter. Wenn Sie noch keine Ansprechpartner haben, finden Sie diesen hier: Dienststellensuche.
Wir erwarten in den kommenden Tagen maßgebliche Erleichterungen in der Abwicklung sowie Aufstockung der Möglichkeiten, wir werden berichten.