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19.10.2021

2G in Hamburg: ab 23.10. ohne Maske zum Friseur

Hamburg weitet die 2G Regel deutlich aus. Ab 23.10. fällt die Maskenpflicht bei körpernahen Dienstleistern, sofern sich diese am bestehenden 2G-Optionsmodell beteiligen.


2G beim Hamburger Friseur und im Einzelhandel

Ohne Maske zum Friseur ist für viele HamburgerInnen bald wieder möglich, denn in Hamburger Friseurbetrieben entfällt ab 23.10.2021 die Maskenpflicht, vorausgesetzt es liegt ein 2G Nachweis (vollständig geimpft oder genesen) vor und der Friseursalon beteiligt sich am ►2G-Optionsmodell, das seit Ende August gilt. Betreiber können mit diesem selbst entscheiden, ob sie künftig nach 2G ohne Maske oder weiter auch ungeimpfte Kunden, dann aber mit Maske, bedienen wollen. Diese Corona-Neuregelungen gab der Hamburger Senat heute in einer Landespressekonferenz bekannt.  

Gleiches gilt auch für den Hamburger Einzelhandel, zum Beispiel in Bekleidungsgeschäften. Ausgenommen von der Wahlmöglichkeit sind allerdings Geschäfte des täglichen Bedarfs, also Supermärkte, Apotheken, Drogerien, Kioske, Zeitschriftenläden. Dort bleibt die Maskenpflicht auch weiterhin und es spielt keine Rolle, ob man geimpft oder genesen ist.

Schulpflichtige Kinder bis 17 Jahre in Hamburg gelten auch weiterhin als getestet, da sie in der Schule regelmäßigen Testungen unterliegen und sind berechtigt, an 2G Angeboten teilzunehmen. 

Eine Aufhebung aller Corona-Einschränkungen wird es den Angaben zufolge aber nicht geben.