Credit: Markus Wache für imSalon

22.11.2021

Hessen verschärft auf 2G, Ausnahme bei Friseuren

Ab Donnerstag, 25.11., gelten auch in Hessen verschärfte Corona-Auflagen. Flächendeckend kommt 2G, auch bei körpernahen Dienstleistungen, nicht jedoch bei Friseuren, die gelten in Hessen als Teil der Grundversorgung ...

In Hessen steigen die Fallzahlen und die Anzahl der PatientInnen auf den Intensivstationen. Auch das Bundesland Hessen übernimmt deshalb die verschärften Corona-Maßnahmen, die der Bund-Länder-Gipfel beschlossen hat.

2G flächendeckend, Ausnahme Friseure

Gastronomie, Sport, Kultur, Freizeit – hier greift in Hessen ab 25.11. die 2G -Regel, also geimpft oder genesen, mit Ausnahme von Menschen, die durch ein Attest bestätigen können, dass sie nicht geimpft werden können. Diese benötigen in diesem Fall einen aktuellen Test. 

Auch bei körpernahen Dienstleistungen, die medizinisch nicht notwendig sind, gilt ab 25.11. die 2G-Regelung. Davon ausgenommen sind Friseure, die in Hessen Teil der Grundversorgung sind. Beim Friseur gilt die 3G-Pflicht (getestet = Antigen) und FFP2 Maskenpflicht.

Ab einer Hospitalisierungsrate von 6 werden die Maßnahmen in Hessen zusätzlich verschärft. „An Orten mit einer sehr hohen Infektionsgefahr“ werde dann auch von Geimpften und Genesenen ein aktueller Antigen-Schnelltest verlangt, erklärte der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier. Die Hospitalisierungsrate in Hessen liegt derzeit knapp über 4, siehe: https://soziales.hessen.de/Corona/Bulletin/Tagesaktuelle-Zahlen.

Welche zusätzlichen Maßnahmen beim Überschreiten der Hospitalisierungsrate von 9 gelten, ist noch unklar, es könnten härtere Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen oder Einschränkungen und Verbote von Veranstaltungen kommen.