30.03.2021

Hessen: gesichtsnahe Behandlungen ohne Maske nur mit negativem Test

Bei gesichtsnahe Dienstleistungen, bei denen das Tragen einer medizinischen Maske nicht möglich ist (Kosmetik, Rasur), ist nun ein negativer Coronatest für KundInnen verpflichtend...

Laut Landesinnungsverband Friseure wird nach den Auslegungshinweisen zur hessischen Corona-Verordnung bei körpernahen Dienstleistungen, die nur ohne medizinische Maske (z. B. Rasur, Make-up) in Anspruch genommen werden können, verlangt, dass die KundInnen

einen tagesaktuellen SARS-CoV-2-Schnelltest mit negativem Testergebnis vorzeigen oder

- vor Ort einen Selbsttest mit nachgewiesenem negativen Testergebnisses durchführen

und ein Testkonzept für das Personal besteht.

Dazu gibt es unten im Anhang ein Muster-Testkonzept, das auf Anregung des LIV Friseurhandwerk Hessen von der hessischen Handwerkskammer erstellt wurde.