

11.04.2025
Hauptzollamt Nürnberg prüft 140 Mitarbeitende im Friseurgewerbe
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Nürnberg hat in ganz Mittelfranken Friseursalons, Barbershops und Kosmetikstudios überprüft.
Die Mitarbeitenden des Zolls überprüften dabei insbesondere die Einhaltung des Mindestlohns und sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern. In 60 Betrieben wurden 140 Arbeitnehmende zu ihrem Arbeitsverhältnis befragt.
In einer Reihe von Fällen sind aus den Befragungen und den begonnenen Prüfungen von Geschäftsunterlagen vor Ort Hinweise auf Verstöße hervorgegangen. Das Ergebnis:
- 11 Verdachtsmomente auf Verstöße gegen den Mindestlohn
- 12 mögliche Fälle von Leistungsmissbrauch.
Umfangreiche Nachermittlungen
An die durchgeführten Prüfungen schließen sich nun umfangreiche Nachermittlungen an. Bei der Aufdeckung von Mindestlohn-Verstößen sind die Aussagen der Arbeitnehmenden erst der Einstieg in tiefergehende Geschäftsunterlagenprüfungen. Diese Prüfungen beinhalten die Analyse von Unterlagen, aus denen Art, Umfang, Dauer und Entgelthöhe von Beschäftigungsverhältnissen ermittelt werden können.
Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit den verschiedenen Zusammenarbeitsbehörden sowie der Rentenversicherung.