Derzeit sind Kosmetiksalons coronabedingt vieler Orts geschlossen - wie also richtig umgehen mit gesichtsnahen Behandlungen im Friseursalon? | Credit: Markus Schmidt

09.12.2020

Gesichtsnahe Dienstleistungen im Friseursalon sind fragil, weiß Doris Ortlieb

Nie war es so schwierig diese Frage zu beantworten, denn BGW sagt so, Länder wieder anders und mancherorts sind Salons wieder geschlossen - im Corona-Maßnahmen-Dschungel gibt es nicht immer Klarheit und manchmal ist Sensibilität ebenso wichtig...

Am 27.11. hat die BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) eine aktualisierte Fassung veröffentlicht zur Frage

Unter welchen Bedingungen dürfen Salons Barbierarbeiten oder andere gesichtsnahe Dienstleistungen anbieten?

"Während einer Gesichtsbehandlung, wie Make-up, Rasur und Bartpflege, müssen Beschäftigte eine Atemschutzmaske (mindestens FFP2-Masken, alternativ auch Masken mit der Bezeichnung N95 oder KN95) tragen, ergänzt durch eine Schutzbrille oder einen Gesichtsschild zum Schutz vor Kontaktinfektionen bei gesichtsnahen Tätigkeiten.
Zum Schutz der Kundschaft dürfen Atemschutzmasken kein Ausatemventil enthalten."

Quelle:https://www.bgw-online.de/

Umgesetzt wird dies jedoch auf Länderebene durchaus unterschiedlich, so hat Hessen diese Behandlungen beim Friseur gänzlich untersagt. In nahezu allen Bundesländern sind zudem Kosmetiksalons geschlossen, was bezüglich Barberarbeiten und Augenpflege verstärkt Diskriminierungs-Diskussionen auslöste ► Übersicht: Wo Kosmetiksalons noch offen sein dürfen! 

Wo nun genau gesichtsnahen Dienstleistungen erlaubt/ verboten sind, dafür können wir jeden Unternehmer an die regionale Innung und/ oder das Gesundheitsamt vor Ort verweisen!

Aktuell ändern sich täglich Auflagen und in einigen Städten (Bsp. ► Heilbronn, Mannheim, …)  und Landkreisen (Bsp. Calw) wurden Friseure kurzfristig corona bedingt geschlossen. Wie es bundesweit weitergeht, wird in den kommenden Tagen entschieden, imSalon wird berichten.

Zur momentanen Situation bzgl. der beliebten Augenbrauen/ Wimpernbehandlung, die aufgrund der Gesichtsmaske eine so viel größere Bedeutung erhalten hat, sprachen wir mit Doris Ortlieb, Geschäftsführerin des Landesinnungsverbandes Bayern!

 

Doris Ortlieb im Telefoninterview mit Katja Ottiger

„Es braucht die Einsicht aller, die Grenzen zur Kosmetik zu akzeptieren und Kosmetiker nicht unnötig zu reizen.“

Kosmetikgeschäfte sind geschlossen - welche gesichtsnahen Dienstleistungen dürfen Friseure denn jetzt ausführen?
Doris Ortlieb:
Im Sinne des „Total Looks“ dürfen körpernahe Färbedienstleistungen wie Augenbrauen - und Wimpernfärben durchgeführt werden. Denn wenn jemand eine Haarfarbe bekommt, kann es erforderlich sein, auch die Brauen mit zu färben. Außerdem stellt es keine Erhöhung des Risikos dar und ist als Begleitung der Hauptdienstleistung akzeptabel. Insgesamt ist es eine schwierige Situation. Hier braucht es die Einsicht aller Kollegen, die Grenzen zur Kosmetik zu akzeptieren und die Kosmetiker nicht unnötig zu reizen.

Das gilt auch für Maniküre?
DO:
Maniküre während der Einwirkzeit der Haarfarbe - warum nicht? Es sollte aber keine Nagelmodellage sein, wenn nebenan das Nagelstudio gerade geschlossen bleiben muss.

Gesichtsnahe Beauty wie Wimperndauerwelle?
DO: Die Frage ist, wo die eigenständige Dienstleistung beginnt und wo wir zu sehr in den Bereich der Kosmetik eingreifen. Das ist etwas Individuelles und hat auch mit Umfang und Angebot des einzelnen Salons zu tun. Bei Unsicherheiten können Innungsbetriebe jederzeit bei uns anrufen und sich im Einzelfall beraten zu lassen.

An wen können sich „Nicht-Innungsmitglieder“ wenden?
DO:
Innungen dürfen nur ihre Mitglieder beraten. Aber sie versenden sicherlich gerne Aufnahmeanträge. Schließlich haben sie sich das ganze Jahr für alle Betriebe stark gemacht. Gerade jetzt in der Krise können Nichtmitglieder beweisen, dass es ihnen mit dem in sozialen Netzwerken vielfach beschworenen Zusammenhalt ernst ist.

„Wir appellieren an alle Kollegen es nicht zu übertreiben."

Was würde denn zu weit in die Kosmetik eingreifen?
DO:
Ein Friseursalon, der beispielsweise eine Kosmetikerin in einer eigenständigen „Kabine“ beschäftigt, bei dem sage ich ganz klar: Nein! Wir appellieren an alle Kollegen, es nicht zu übertreiben. Keiner will die komplette Schließung riskieren, zu weit gesetzte Grenzen erhöhen das Risiko für alle und zwingen die Politik zu reagieren. Wir können uns in unseren Empfehlungen und Aussagen immer nur an die Veröffentlichungen halten, die von der Landesregierung kommen. Aber da ist gibt es auch immer einen großen Interpretationsspielraum. Wir raten Friseuren zu Rücksicht gegenüber den Kosmetikern und Nagelstudios und den Bogen nicht zu überspannen, denn die Lage ist fragil.

Und wie schaut es bei den Barbern aus?
DO:
Rasur ist nach wie vor unter den bestehenden Hygieneauflagen erlaubt, also FFP 2 Maske plus Schutzvisier/ Schutzschild. Alle Barbergeschäfte sollten aber auch bedenken, dass jede Person ohne Maske das Risiko für den gesamten Salon erhöht und dass hier mit der nötigen Vorsicht vorgegangen werden sollte. Und ein gutes Lüftungskonzept ist da unerlässlich.

Frau Ortlieb, vielen Dank für ihre spontanen  Antworten!