28.10.2020
Gesetzlicher Mindestlohn € 10,45 bis Juli 2022 ist nun amtlich
Bundeskabinett beschließt die vom Bundesminister für Arbeit und Soziales vorgelegte Dritte Verordnung zur Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns auf 10,45 bis 1. Juli 2022. Es wird der Empfehlung der Mindestlohnkommission gefolgt.
Im Juni 2020 hatte die Mindestlohnkommission einstimmig die ►Anpassung des gesetzlichen Mindestlohnes vorgeschlagen.
Die Erhöhung des Mindestlohns von derzeit € 9,35 / Stunde erfolgt dabei in vier Stufen:
- zum 1. Januar 2021 auf € 9,50
- zum 1. Juli 2021 auf € 9,60
- zum 1. Januar 2022 auf € 9,82
- zum 1. Juli 2022 auf € 10,45
Geärgert hat sich die Friseurbranche im Sommer vor allem darüber, dass im Zusammenhang mit dieser Meldung grundsätzlich immer wieder mit Sujets aus der Branche geworben wurde. Auch bei der►heutigen Presseaussendung der Bundesregierung wurde als Hauptmotiv ein Friseurimage verwendet.
Die Entscheidung der Mindestlohnkommission ist Ergebnis einer Gesamtabwägung. Zu prüfen war, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden. Die Mindestlohnkommission hat sich hierfür an der Tarifentwicklung orientiert, gleichzeitig aber auch die wirtschaftlichen Unsicherheiten der Corona-Pandemie berücksichtigt.