Um die Gesundheit bei Gesellenprüfungen in der Corona-Pandemie gewährleisten zu können, wurden die Handlungsempfehlungen mit 18.02.21 angepasst | C: Martin Steiger

23.02.2021

Gesellenprüfungen: die Handlungsempfehlungen der BGW

Die Handlungsempfehlungen der BGW und dem ZV für die Gesellenprüfungen wurden angepasst. Der neue 15 Punkte Maßnahmen Plan...

Während der Corona-Pandemie sind Prüfungssituationen eine Herausforderung für alle Beteiligten. Die Handlungsempfehlungen wurden von der BGW und dem ZV neu angepasst und die gemeinsamen Empfehlungen für Gesellenprüfungen zusammengestellt. Neu ist zum Beispiel die 10 qm Regelung pro Person (PrüferInnen, Prüflinge und Modelle) und damit die Bereitstellung entsprechend großer Prüfungsräume.

Der 15 Punkt Maßnahmen-Plan

(Aktualisiert am 18.02.2021)

  • kleine Prüfungsgruppen
  • Angehörige von Risikogruppen (nach RKI) möglichst nicht als Modelle einsetzen
  • Kontaktdaten je nach Landesrecht dokumentieren
  • Wartebereiche vermeiden
  • Keine Begleitpersonen gestatten
  • Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Prüflingen in alle Richtungen
  • Prüfungs-, Pausen- und Sanitärräume regelmäßig alle 20 Minuten lüften
  • Reinigung oder Desinfektion der Hände vor Betreten der Prüfungsräume und bei Bedarf
  • Kontaktpunkte wie Türklinken und Handläufe regelmäßig reinigen
  • Mund-Nasen-Schutz (medizinische Gesichtsmaske) verpflichtend für alle
  • Atemschutzmasken ohne Atemventil plus Schutzbrille/Gesichtsschild bei gesichtsnahen Prüfungsaufgaben für alle Beteiligten
  • Modelle tragen Umhänge, um Kontaktpunkte zu vermeiden
  • nur gereinigte/desinfizierte/unbenutzte Arbeitsmaterialien je Modell
  • Einmalhandschuhe beim Haarewaschen
  • Wohlwollendes Bewerten aufgrund des zeitweisen Ausfalls der Ausbildung

Handlungsempfehlungen für die Gesellenprüfungen herunterladen (Stand 18.02.2021)
 

WICHTIG: Bitte beachtet auch immer die eurem Bundesland entsprechende Landesverordnung und erfragt vor der Prüfung beim jeweiligen Landesministerium die geltenden Regelungen.