02.05.2021
Genesen-Geimpft-Hybrid als neue Testbefreiung
Als wäre es nicht schon kompliziert genug, schaffen Berlin und Nord-Rhein-Westfalen neue Gruppen von Personen, die beispielsweise beim Friseurbesuch keinen Negativtest vorweisen müssen, quasi Alt-Genesen und Halb Geimpft - das schaut dann so aus...
Kaum dachten wir, wir hätten Klarheit und zumindest ein grobes Verständnis der 3 umfangreich beschriebenen Personengruppen der Genesenen, Geimpften oder Getesteten, die wir in die Friseursalons lassen dürfen. Freilich nicht in allen Bundesländern gleich. ► Übersicht über die Zutritts-Bestimmungen in den einzelnen Bundesländern
Schon toppen es die ersten Bundesländer mit einer weiteren Möglichkeit: 'Alt-Genesen und Halb Geimpft'
Ab 1. Mai 2021 gilt in Berlin
Zutritt z.B. zum Friseure für...
Personen, die vor mehr als sechs Monaten nach einer Corona-Infektion genesen sind und mindestens einmal geimpft wurden, können anstelle des Testergebnisses den zurückliegenden, positiven PCR-Test sowie den Impfnachweis vorlegen.
und ab 3.Mai in Nord-Rhein-Westfalen
Zutritt z.B. zum Friseure für...
den Nachweis des positiven Testergebnisses eines Genesenen in Verbindung mit dem Nachweis der mindestens 14 Tage zurückliegenden Verabreichung mindestens einer Impfstoffdosis gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff.
Es lebe der Föderalismus und die grenzenlose Möglichkeit immer neue Wenn und Aber-Optionen in eine das Leben schwer machende Gesetzeskonstellationen gießen zu dürfen.