Foto: Vertreter des Fachverbands Friseur und Kosmetik Baden-Württemberg

25.02.2019

Friseur-Entgelttarif bekommt Allgemeinverbindlichkeit

Der vom Fachverband Friseur und Kosmetik Baden-Württemberg und ver.di ausgehandelte Entgelttarifvertrag für das Friseurhandwerk wurde nun durch die Allgemeinverbindlichkeitserklärung abgesichert.

Eine Allgemeinverbindlichkeit für Friseur.Entgelttarife bedeutet für Salonbesitzer, dass das Entgeltregelwerk nun rechtlich bindend sind.

Der am 1.Mai 2018 abgeschlossene Entgelttarifvertrag ist rückwirkend ab dem 1.August 2018 anzuwenden.

Der Fachverband macht sich für eine Mitgliedschaft in Friseurinnungen stark: „Nur eine starke ArbeitgeberInnengemeinschaft kann mit Erfolg gerechte Entgelte verhandeln und damit Qualitätsstandards des Friseurberufes nachhaltig sichern“, so Landesgeschäftsführer Matthias Moser.