19.08.2019
Förderungs-Erleichterungen für ausländische Friseur-Azubis
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BmAS) hat zwei Faktenpapiere herausgegeben, zum Thema Ausbildungsförderung und Migrationspaket. Was diese beiden Blätter für Friseursalons bedeuten - mit Download!
Faktenpapier Ausbildungsförderung...
...zur Neuregelung für den Zugang von Ausländern zur Förderung von Berufsausbildung und Ausbildungsvorbereitung. Ab 1.August 2019 können erheblich mehr Ausländer diese Leistungen nutzen. Dadurch werden Jobcenter und Agentur für Arbeit unterstützt, junge Geflüchtete besser zu integrieren, die Mobilität von Unionsbürgern zu erleichtern und die Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten gezielt zu fördern.
Die bisher geltende dreimonatige Zugangsfrist bleibt bestehen: "Dies ist sehr zu begrüßen, als das Instrument der Einstiegsqualifizierung gerade im Handwerk zur Vorbereitung geflüchteter Menschen auf eine berufliche Ausbildung von erheblicher Bedeutung ist", heißt es in der Aussendung des Zentralverbands des deutschen Friseurhandwerks.
Neu ist auch, dass alle Ausländer während einer betrieblichen Berufsausbildung unterstützt werden. Komplizierte Einschränkungen nach Staatsbürgerschaft, Aufenthaltsstatus und Voraufenthaltszeit entfallen. Damit sollen mehr Fachkräfte für Betriebe in Deutschland gewonnen werden.
Faktenpapier Migrationspaket
- Neuregelung der Zugangsvoraussetzungen für Sprachförderung ab 1.August 2019: Neu ist, dass auch arbeitsmarktnahe Gestattete mit unklarer Bleibeperspektive (z.B. aus Afghanistan, Iran, Irak, Somalia) Zugang zu Integrationskursen und Berufssprachkursen erhalten.
- Schließung der Förderlücke für Azubis im Asylbewerberleistungsgesetz ab 1.September 2019
- Veränderungen der Ausbildungsduldung und neue Beschäftigungsduldung ab 1.Januar 2020: Die Voraussetzungen wurden vereinfacht, wenn man z.B. eine qualifizierte Ausbildung begonnen hat.
Alle Details finden Sie in den Original-Faktenpapieren zum Download!