Credit: Golubovy | AdobeStock

09.01.2025

Flensburg: Hygienemängel bei 90% der Barbershops

In Flensburg wurden Barbershops und Friseursalons auf Hygienemaßnahmen kontrolliert. Das Ergebnis: gravierende Mängel bei den Barbern und "angemessene Maßnahmen" bei Friseurgeschäften.

Anlass für die Kontrollen war die allgemeine Thematik der Ausbreitung des Hautpilzes Trychophyton Tonsurans. Dessen Ausbreitung kann nach aktuellen, wissenschaftlichen Erkenntnissen auf ungenügende Hygienemaßnahmen in Barbershops und Friseurgeschäften zurückgeführt werden.

Wie die städtischen Gesundheitsdienste Flensburg vermelden, wurden bei den seit Sommer 2024 stattfindenden Kontrollen in Barbershops und Friseurgeschäften gravierende Hygienemängel bei Barbershops festgestellt. Zudem erschweren häufig wechselnde Betreiber angemessene Kontrollen. 

Barbershops weisen gegenüber Friseurgeschäften erhebliche Mängel auf 

Eine Anfrage der Fraktion der freien Demokraten in Flensburg an die städtischen Gesundheitsdienste hat ergeben, dass von 16 der seit Sommer 2024 kontrollierten Barbershops 15 Läden "gravierende Mängelim Bereich der Hygiene aufwiesen", lediglich einer der Barbershops war "beanstandungsfrei". Am häufigsten wurden fehlende (gesetzlich vorgeschriebene)  Hygienepläne und mangelhafte Desinfektion von Arbeitsmaterial beanstandet - entweder durch gänzlich ausbleibende Desinfektion oder durch Behandlung mit ungeeigneten Substanzen.

Bei den Friseurgeschäften stellt sich die Situation anders dar. Bei allen 3 kontrollierten Friseurbetrieben konnten das "notwendige Hygieneverständnis und an sich angemessene Hygienemaßnahmen festgestellt werden." Allerdings wurden auch in diesen Betrieben  "ungeeignete, für diesen Zweck nicht zugelassene Substanzen zur Desinfektion genutzt."

Die städtischen Gesundheitsdienste Flensburg streben an, bis Jahresende alle etwa 100 Friseurgeschäfte und Barbershops sukzessive zu begehen. Allerdings erschweren wechselnde Betreiber bei den Barbershops die Arbeit des Amtes. Laut deren Aussage fand bei wenigstens zwei der beanstandeten Barbershops zwischenzeitlich ein Betreiberwechsel statt, was wiederum eine neue erste Begehung notwendig macht.

Neben der Kontrolle der Hygienestandards stehen laut den städtischen Gesundheitsdiensten "bei diesen Begehungen vor allem Aufklärung, Beratung und Information im Vordergrund." Zudem werden Arbeitshilfen und Infomaterial verteilt.

Anforderungen an eine Hygienekontrolle 

Wie die städtischen Gesundheitsdienste verlautbaren, ergeben sich die Hygieneanforderungen aus dem Infektionsgesetz (IfSG) und der Landesverordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (HygieneVO). Hierbei geht es insbesondere um:

  • Umgang mit scharfen und/oder zerbrechlichen Gegenständen
  • Aufbereitung der Instrumente / Tools
  • Flächendesinfektion
  • zugelassenen Desinfektionsmittel
  • Nachweis von Kenntnissen der Regeln der Hygiene durch entsprechende Fortbildungen 
  • Vorhalten und Umsetzung eines Hygieneplans