Credit: Sandrino Dornhauser für imSalon

30.11.2021

Corona Arbeitsschutzverordnung bis März 2022 verlängert

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wurde bis zum 19. März 2022 verlängert. Ziel ist, die Covid-19-Gefahr am Arbeitsplatz mit Hilfe von Kontaktreduktion im Betrieb, die Bereitstellung von Atemschutzmasken und Schnelltests durch ArbeitgeberInnen zu minimieren.

Die SARS-COV-2-Arbeitsschutzverordnung wurden bis zum 19. März 2022 verlängert. Die enthaltenen Regelungen für den betrieblichen Infektionsschutz gelten nach wie vor:

  • Betriebliche Hygienepläne sind wie bisher zu erstellen und zu aktualisieren, umzusetzen sowie in geeigneter Weise zugänglich zu machen. Dazu sind weiterhin die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregeln und die branchenbezogenen Praxishilfen der Unfallversicherungsträger heranzuziehen.
  • AHA + L Regeln einhalten: Abstand, Hygieneregeln einhalten, im Alltag Maske tragen und lüften.
  • Regelungen zur Maskenpflicht müssen eingehalten werden. Die Atemschutzmasken müssen ArbeitgeberInnen bereit stellen. Nähere Detailshier
  • Betriebsbedingte Kontakte und die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen müssen weiterhin auf das notwendige Minimum reduziert bleiben. Dazu kann auch Homeoffice einen wichtigen Beitrag leisten.
  • Auch während der Pausenzeiten und in Pausenbereichen muss der Infektionsschutz gewährleistet bleiben.
  • Aufklärung und Information über Impfungen sowie Unterstützung von Impfaktionen im Betrieb. Die MitarbeiterInnen sollen die Möglichkeit bekommen, sich während der Arbeitszeit impfen zu lassen.
  • ArbeitgeberInnen bleiben verpflichtet, in ihren Betrieben mindestens 2x pro Woche für alle MitarbeiterInnen in Präsenz die Möglichkeit für PCR-Tests oder Antigen-Schnelltests anzubieten.

Außerdem gelten bis zum 19. März 2022 die 3G Regelung am Arbeitsplatz sowie die Home-Office Pflicht bei Büroarbeit bzw. ähnliche Arbeiten.

3G Regelung am Arbeitsplatz

Der Arbeitsplatz darf nur geimpft, genesen oder getestet betreten werden. Was Unternehmen diesbezüglich beachten müssen, ist ► hier nachzulesen.