In Bremen gilt ab 10. Mai verpflichtende Testdürchführungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber | C: Adobestock/Michal/Alexandr

28.04.2021

Bremen verpflichtet Arbeitnehmer zu Tests

FriseurInnen in Bremen müssen sich ab 10.Mai zweimal wöchentlich auf das Coronavirus testen lassen. Das gilt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer…

ArbeitnehmerInnen im Land Bremen, die nicht im Home-Office tätig sind, müssen ab dem 10. Mai zwei Mal wöchentlich auf das Coronavirus getestet werden. Damit ergänzt Bremen die Verpflichtung der Arbeitgeber zweimal wöchentlich Tests bereitzustellen.

„Eine echte Testpflicht dient dem Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nicht im Homeoffice arbeiten können“, begründete Bremens Regierungschef Andreas Bovenschulte (SPD) die Entscheidung.

Bisher waren die Arbeitgeber nur verpflichtet, ihren Beschäftigten zweimal in der Woche Corona-Selbsttests zur Verfügung zu stellen. Nun werden die ArbeitnehmerInnen dazu verpflichtet, dieses Test-Angebot auch wahrzunehmen. 

Die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung hatte in der vergangenen Woche bereits für viel Diskussion gesorgt, weil Unternehmer zwar verpflichtet wurden, Testmöglichkeiten zweimal wöchentlich für körpernahe Dienstleister zur Verfügung zu stellen, aber für Beschäftigte keine Testpflicht verankert wurde.

Der Wortlaut der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

„Alle Betriebe, Einrichtungen und Verwaltungen, deren Beschäftigte nicht im Homeoffice arbeiten, haben die Pflicht, jeder und jedem ihrer Beschäftigten mindestens einmal in der Woche einen Test (PCR-Test oder professionell/selbst angewendete Antigen-Schnelltests) anzubieten, welcher möglichst vor der Aufnahme der entsprechenden Tätigkeit wahrgenommen werden sollte. Die Kosten für die Tests haben Arbeitgeber*innen im Sinne des Arbeits­schutzgesetzes zu tragen.

Besteht ein tätigkeitsbedingt erhöhtes Infektionsrisiko, beispielsweise durch eine Vielzahl von Personenkontakten oder wenn geltende Schutzmaßnahmen nicht eingehalten werden können, so muss jede*r Beschäftigte mindestens zweimal pro Woche ein Testangebot vom Arbeitgeber erhalten.“