28.01.2021

Gesetzeslücke geschlossen - Bremen verbietet jetzt auch offiziell Hausbesuche

Nach einem gigantischen medialen wie brancheninternen Aufschrei hat der Bremer Senat und die Bürgerschaft dem Verbot von Hausbesuchen zugestimmt. Die neue Regelung gilt ab Montag 1.Februar 2021. 

Ein sinnloses Chaos geht zu Ende! Der Bremer Senat hat heute am 28.01.2021 eine Gesetzeslücke in Bremen geschlossen, die es selbstständigen Friseuren weiterhin erlaubt hatte Hausbesuche durchzuführen. Durch Zufall wurde das Ordnungsamt zu Beginn der Woche darauf aufmerksam, dass laut Corona Verordnung in Bremen zwar Salons geschlossen sind, aber Betätigungsverbote für Friseure nicht verhängt wurden. 

Dieses Hin und Her tut freilich keinem gut. Um so wichtiger, das nun diese Lücke geschlossen werden konnte. 

Laut Bremer Gesundheitsbehörde wurde die Änderung der Verordnung bereits gestern ausformuliert und der Senatsbeschluss heute Vormittag gefasst. Die Bürgerschaft stimmte anschließend für das Verbot der "körpernahen Dienstleistungen im Hausbesuch".

Die neue Regelung "Verbot körpernaher Dienstleistungen im Hausbesuch" tritt ab Montag, dem 1. Februar 2021, in Kraft. 

So geht es Friseuren in Bremen

Bremens prominentester Friseur  Daniel Golz  machte bereits gestern Abend darauf aufmerksam, was diese Verwirrung alles auslöste. Kunden rufen nun an und wollen verständlicherweise einen Hausbesuch. "Wir sagen ganz klar, dass wir keine Hausbesuche machen und begründen das mit den sehr hohen Hygienestandards, die wir in unserem Salon umgesetzt haben", so Daniel Golz " Diese könnten wir niemals in die Haushalte transportieren. Und wir nehmen unsere Verantwortung gegenüber den Kunden sehr ernst." 

Das offizielle Statement

Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat am heutigen Donnerstag (28.01.2021) eine weitere Änderung der Corona-Rechtsverordnung beschlossen. Die Bremische Bürgerschaft hat auch diesen Änderungen in ihrer heutigen Sitzung zugestimmt. Ab dem kommenden Montag, dem 1. Februar, dürfen körpernahe Dienstleistungen unabhängig vom Ort, nicht mehr erbracht werden.

Bereits seit November 2020 ist im Land Bremen der Betrieb in allen Dienstleistungsbetrieben im Bereich der nicht-medizinischen Körperpflege, wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo- und Nagel-Studios untersagt. Seit Dezember gilt dies auch für Friseure und Friseurinnen. Darüber hinaus ist auch die Erbringung von Dienstleistungen nach dem Prostituiertenschutzgesetz in Prostitutionsstätten, Prostitutionsfahrzeugen und Swingerclubs verboten.

Mit der heutigen Änderung gilt diese Beschränkung zukünftig auch für das mobile Arbeiten der genannten körpernahen Dienstleistungen, inklusive der Erbringung von Dienstleistungen nach dem Prostituiertenschutzgesetz. Das bedeutet, dass Hausbesuche in allen medizinisch nicht notwendigen Fällen nicht gestattet sind. Die Änderung tritt am kommenden Montag in Kraft.