07.07.2021
Barbershops und Mobile Dienstleister im Visier der Schwarzarbeitsbekämpfung
Die Regierung wird die Schwarzarbeitsbekämpfung weiter ausweiten, im Vierzehnten Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung wird auch auf Erfolge durch Kontrollen im Friseurhandwerk hingewiesen und zukünftige Maßnahmen gesetzt…
Das Bundeskabinett hat im Juni 2021 den Vierzehnten Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung (LINK zum Bericht als PDF Download) beschlossen. Die Bundesregierung intensiviert dafür Maßnahmen, um Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung aktiv zu bekämpfen und nimmt im Bericht auch Stellungnahme zu Friseuren.
Der Bericht stellt die Erfahrungen mit dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sowie die Entwicklungen beim Vorgehen gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung für die Jahre 2017 bis 2020 dar. Unter anderem wird dabei verwiesen auf:
- Stärkung der Kompetenzen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
- Verbesserung der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
- fortlaufende Verbesserung der behördlichen Zusammenarbeit bei der Schwarzarbeitsbekämpfung sowie eine massive Personalaufstockung der FKS (Finanzkontrolle Schwarzarbeit, einer Arbeitseinheit des deutschen Zolls)
- Im Friseurhandwerk werden dabei maßgebliche Verstöße gegen das Schwarzarbeitsgesetz und Missbrauch …
- Vor allem die sogenannten „Barbershops“ aber auch das „Reisegewerbe“ (z.B. Mobile Dienstleistungen) rücken dabei in den Fokus.
Durch das Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch wurden die Kompetenzen der FKS erheblich gestärkt und im Sinne einer zentralen Prüfungs- und Ermittlungsbehörde in wesentlichen Bereichen des Arbeits- und Sozialrechts fortentwickelt.
Die Bundesregierung wird den eingeschlagenen und erfolgreichen Weg weiter fortsetzen.
Friseurhandwerk bezogene Auszüge aus dem Bericht
Im Kapitel Schwarzarbeit (Punkt 4.) wird auf Handwerks- und gewerberechtliche Verstöße hingewiesen und dezidiert darauf verwiesen, dass u.a. verstärkt Verstöße im Friseurhandwerk auszumachen sind.
Dabei wird vor allem die Arbeit einzelner Bundesländerbehörden betont.
„Nordrhein-Westfalen stellt eine deutliche Zunahme von sogenannten „Barbershops“ fest. Diese werden seit zwei Jahren verstärkt in Teilen von Nordrhein-Westfalen kontrolliert. Hierbei zeigen sich regelmäßig handwerksrechtliche Verstöße in Bezug auf das Friseurhandwerk.“
„Hingewiesen wird zudem auf die Zunahme der unberechtigten Handwerksausübung unter dem Deckmantel des Reisegewerbes. Insbesondere werde im Friseurhandwerk versucht, über ein Ausweichen in das Reisegewerbe das Handwerk an den Vorschriften der HwO vorbei auszuüben.“ „Auch über eine Spezialisierung auf einen Teilbereich des Handwerks werde darüber hinaus im Friseurbereich versucht, die Vorgaben der HwO zu umgehen. Genannt werden in diesem Zusammenhang vor allem der Bereich des Herrenfriseurs („Barbershops“) oder der Haarverlängerung. Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr berichtet, dass Gewerbetreibende häufig ein zulassungsfreies Handwerk oder ein handwerksähnliches Gewerbe als stehendes Gewerbe bei der Handwerkskammer anzeigen, obwohl die Gewerbetreibenden zulassungspflichtige Dienst- und Werkleistungen ausführen.“
Maßnahmen
Konkret setzt man für das Friseurhandwerk auf Bündnisse
“Die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Ein besonderes Instrument der Prävention sind die branchenbezogenen Aktionsbündnisse gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung mit den jeweiligen Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften.“
„Die Aktionsbündnisse wurden mit folgenden wesentlichen Zielen abgeschlossen:
- gemeinsame Schärfung des allgemeinen Bewusstseins für die negativen Folgen von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung,
- Förderung eines fairen Wettbewerbs unter gleichen Bedingungen,
- ordnungsgemäße Entrichtung der Steuern und der Beiträge zur Sozialversicherung durch alle Unternehmen und
- gemeinsame Unterstützung im Hinblick auf Maßnahmen zur Einhaltung der Mindestlöhne“
Vierzehnter Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung (BillBG) vom Juni 2021 -> LINK