Laut BGW liegen noch keine Änderungen zu den Hygiene-Regelungen vor | Peter Kalunzer

29.10.2020

Gesichtsnahe Behandlungen beim Friseur weiterhin erlaubt, sagt die BGW

Kosmetiker müssen schließen, dsa sorgt für Unverständnis und Unsicherheit. Laut BGW ändert sich für Friseure dennoch nichts, Gesichtsnahe Behandlungen wie Rasieren, Augenbrauen-Service und Pony schneiden sind weiterhin erlaubt...

Vom BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtssorge) wurde uns heute mitgeteilt, dass aktuell keine Änderungen an den bestehenden Hygieneauflagen im Salon geplant sind. Trotz Verunsicherung bei Dienstleistungen, die der Arbeitsweise von KosmetikerInnen gleich kommen, wie Bartpflege oder Augenbrauen-/ Wimpern-Services hält man derzeit daran fest, dass gesichtsnahe Behandlungen weiterhin erlaubt sind, wenn man sich an die vorgegebenen Regeln hält.

Im Detail heißt es:

„Die aktuelle Regelung des Arbeitsschutzstandards der BGW, die in Verbindung mit der Arbeitsschutzregel unter anderem vorsieht, dass eine Mund-Nasen-Bedeckung während eines Besuchs im Friseursalon getragen werden muss, sowohl von den Beschäftigten als auch von der Kundschaft. Dies gilt auch bei der Augenbrauenpflege. Nur bei gesichtsnahen Dienstleistungen wie Rasur und Bartpflege darf die Kundschaft ihre Mund-Nasen-Bedeckung abnehmen. Die Beschäftigten haben während dieser Zeit mindestens eine FFP2-Maske oder Masken mit der Bezeichnung N95 und KN95 ohne Ausatemventil und zusätzlich eine Schutzbrille oder einen Gesichtsschutz zu tragen."

Da die Infektionsschutz-Anforderungen je Bundesland verschieden sind, muss auf zusätzliche Informationen der regional zuständigen Gesundheitsämter geachtet werden:

"Regelungen der Länder sind immer verpflichtend und sind ebenfalls von Arbeitgebern sowie Arbeitgeberinnen umzusetzen. Es ist nicht auszuschließen, dass Regelungen der Länder zum Infektionsschutz höhere Anforderungen festlegen, als der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard bzw. die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel des BMAS, oder umgekehrt. Hier sollte jeweils die höhere Anforderung von Arbeitgebern sowie Arbeitgeberinnen erfüllt werden.“

Ob sich etwas an den Hygiene-Regelungen ändern oder es zu Einschränkungen ausgewählter Dienstleistungen kommt, wurde verneint und uns mitgeteilt, dass diesbezüglich keine Schritte in die Wege geleitet wurden. Jedoch kann sich das jederzeit ändern.

Wir halten euch auf dem Laufenden!