15.02.2021

Wo Friseure Click&Collect anbieten dürfen

Pflegesets im Salon abholen, Persönliche Färbekits vom Friseur im Lockdown, eine gute Möglichkeit mit Kunden Kontakt zu halten, aber nicht in jedem Bundesland erlaubt – Wo Click&Collect, also Selbstabholung erlaubt ist…

Update: 15.02.

Im Lockdown untersagen einige Bundesländer Click-&-Collect-Lösungen für geschlossene Betriebe.

Friseursalons sind seit dem 16. Dezember geschlossen, einige Unternehmer punkten bei ihren Kundinnen in dieser Zeit mit Onlineberatung, Care-Pakete und individuellen Färbekits, inklusive persönlicher Anleitung auf Papier oder virtuell.

'Click & Collect' die neudeutsche Selbstabholung

Die Selbstabholung durch Kunden ist eine Möglichkeit, trotz Salonschließung weiterhin Produkte zu verkaufen. Als Fachbegriff hat sich hierfür "Click and Collect" etabliert. Klingt gut, jedoch nicht in jedem Bundesland. In einigen Bundesländern ist das Abholen von vorab bestellten Waren ausdrücklich untersagt, in wieder anderen genehmigt, dort darf man dann zum beispiel liefern.   
 

Wo ist die Selbstabholung von Waren erlaubt ?

Baden-Württemberg

Selbstabholung ist nicht gestattet!
Konkret heißt es aus der Landesregierung „Geschlossene Einzelhandelsbetriebe können Lieferdienste anbieten. Abholangebote sind allerdings nicht gestattet.“

Detailliertere Informationen zu den aktuellen Regeln in Baden-Württemberg erhalten Sie ► HIER

Bayern

Selbstabholung ist nicht gestattet!
Die Bayrische Landesregierung verbietet „Click & Collect: „…Abholdienste sind untersagt.“

Detailliertere Informationen zu den aktuellen Regeln Bayern ► HIER
 

Berlin

Selbstabholung erlaubt!
Die Auflagen dazu sind in Berlin vage definiert: „Die vom Öffnungsverbot betroffenen Verkaufsstellen dürfen ihre Waren weiterhin zur Abholung und Lieferung anbieten. Für die Organisation der Abholung und Lieferung durch Kunden, …  (z.B. Click & Collect-Systeme) müssen geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen eingehalten werden.“
 

Detailliertere Informationen zu den aktuellen Regeln Berlins ► HIER
 

Brandenburg

Laut Medienberichten ist Selbstabholung erlaubt!
Regelungen sind nicht eindeutig definiert.

Detailliertere Informationen zu den aktuellen Regeln Brandenburg ► HIER
 

Bremen

Liefer- und Abholdienste sind erlaubt.

Detailliertere Informationen zu den aktuellen Regeln Bremen ► HIER
 

Hamburg

Selbstabholung erlaubt!
Die von der Schließung betroffenen Geschäfte dürfen aber einen kontaktlosen Bestell- und Abholservice (Click & Buy) einrichten.

Detailliertere Informationen zu den aktuellen Regeln Hamburg ► HIER
 

Hessen

Selbstabholung erlaubt!
Das Anbieten von Abhol- und Lieferdiensten ist den für den Publikumsverkehr geschlossenen Verkaufsstätten ausdrücklich erlaubt. Bestellungen können telefonisch, per Email oder über ein Online-Angebot aufgenommen werden. Die Waren können abgeholt oder geliefert werden.

Detailliertere Informationen zu den aktuellen Regeln Hessen ► HIER
 

Mecklenburg-Vorpommern

Selbstabholung erlaubt!
Geschlossene Geschäfte können weiterhin Abhol- und Lieferdienste anbieten, allerdings unter Einhaltung definierter Regeln: Abstandspflicht 1,5 Meter, Mund-Nasen-Bedeckung

Detailliertere Informationen zu den aktuellen Regeln Mecklenburg-Vorpommern  ► HIER
 

Niedersachsen

Selbstabholung erlaubt!
Selbstabholung wird umschrieben als Fernabsatz, auf kontaktlose Übergabe ist zu achten. Zulässig ist auch die Auslieferung jeglicher Waren auf Bestellung, sowie deren Verkauf im Fernabsatz zur Abholung bei kontaktloser Übergabe außerhalb der Geschäftsräume unter Wahrung des Abstandsgebots.

Detailliertere Informationen zu den aktuellen Regeln Niedersachsen ► HIER
 

Nordrhein-Westfalen

Selbstabholung erlaubt!
Der Versandhandel und die Auslieferung bestellter Waren ist zulässig. Die Abholung bestellter Waren durch Kunden ist nur zulässig, wenn sie unter Beachtung von Schutzmaßnahmen vor Infektionen kontaktfrei erfolgen kann.

Detailliertere Informationen zu den aktuellen Regeln Nordrhein-Westfalen  ► HIER

 

Rheinland-Pfalz

Selbstabholung erlaubt!
Abhol-, Liefer- und Bringdienste sind in Rheinland-Pfalz nach vorheriger Bestellung und unter Einhaltung der Hygieneauflagen zulässig.

Detailliertere Informationen zu den aktuellen Regeln Rheinland-Pfalz  ► HIER<

Saarland

Selbstabholung erlaubt!
Abhol- und Lieferdienste sind gestattet, allerdings werden keine näheren Auflagen definiert.

Detailliertere Informationen zu den aktuellen Regeln Saarland ► HIER<

 

Sachsen (Update 15.02.)

Selbstabholung erlaubt!
Ab 15.02. sind Abhol- und Lieferdienste gestattet. Bedingung ist ein Hygienekonzept inklusive Maßnahmen wie gestaffelte Zeitfenster, um Kundenansammlungen vermeiden. 

Detailliertere Informationen zu den aktuellen Regeln Sachsen ► HIER

Sachsen-Anhalt

Selbstabholung erlaubt!
Abhol- und Lieferdienste sind gestattet. Auflagen gelten analog der Gastronomie, Mindestabstand und Maskenpflicht

Detailliertere Informationen zu den aktuellen Regeln Sachsen-Anhalt   ►HIER

 

Schleswig-Holstein

Selbstabholung erlaubt!
Klare Aussage im Norden: Verkaufsstellen, die ansonsten für den Publikumsverkehr zu schließen sind, dürfen für die Ausgabe bestellter bzw. bereits gekaufter Waren ebenfalls öffnen (bspw. click-and-collect-Verfahren ), sofern die Kund:innen hierzu geschlossene Räume nur einzeln betreten oder die Ausgabe außerhalb geschlossener Räume erfolgt und das Abstandsgebot sichergestellt wird. Auch die Bezahlung kann bei der Abholung erfolgen. Ebenso kann die Ware zu Kund:innen geliefert werden. Ansammlungen von KundInnen sind zu vermeiden. Es gilt auch vor und in solchen Ausgabestellen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung

Detailliertere Informationen zu den aktuellen Regeln Schleswig-Holstein:  ► HIER

Thüringen

Selbstabholung nicht gestattet!
Telefon- und Onlineangebote sind möglich, allerdings ausschließlich zum Versand oder zur Lieferung anzubieten.

Detailliertere Informationen zu den aktuellen Regeln Thüringen:  ► HIER

 


Achtung: Änderungen in den jeweiligen Landesverordnungen sind jederzeit möglich. Bitte findet die aktuellsten Informationen immer  in den jeweiligen Corona-Verordnungen der Bundesländer.