Elisabeth Würz | Credit: moc

09.11.2021

Werbe lieber ungewöhnlich: FriseurunternehmerInnen (m/w/d) brauchen Eier!

„Frisch, frech, pointiert“, beschreibt Obermeisterin Elisabeth Würz das neueste Bildmotiv zu einer Initiative der Friseurinnung Neumarkt, die aufmerksam machen soll, was Innungen tatsächlich leisten…  

Mit diesem metaphorischen Spruch ruft die Friseurinnung Neumarkt freilich nicht zu Eierspenden für Friseure auf, sondern will zeigen, dass Innungen eine ganze Menge draufhaben, um das Friseurhandwerk erfolgreich zu stärken.

Die Aufgaben der Innung: Unternehmer unterstützen

Friseure sind nicht nur Fachleute in Sachen handwerklicher und künstlerischer Kopfarbeit, sondern auch Unternehmer, die mehr können müssen als waschen, schneiden, legen. In dieser Funktion müssen sie Entscheidungen treffen, die zum Beispiel Bereiche wie Hygieneschutzverordnung, Vertragsgestaltung oder auch steuerliche Aspekte beinhalten. Bei diesen Aufgaben stehen viele Einzelunternehmen für sich allein.

Die Innung erfüllt für all jene eine wichtige Aufgabe: Sie vermittelt Fachwissen, pflegt ein gewerksspezifisches Netzwerk, berät zu Rechtsfragen oder führt Gesellenprüfungen durch.

„Eine Innung ist kein Traditionsverein mit Kaffeekränzchen, sondern ein wichtiger Partner, der unterstützt und das Friseurhandwerk nach vorn bringt. Hier laufen die Fäden zusammen. Und klar ist – je mehr Fäden verknüpft werden, desto stärker und tragfähiger wird das Netz“, erklärt die Obermeisterin Elisabeth Würz, die aktuell 29 Mitgliedsbetriebe im Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz vertritt. Sie will den angehenden Friseurunternehmern und dem Friseurnachwuchs deutlicher und nachhaltiger vermitteln, wie wichtig die Arbeit der Innungen ist, denn: „Auszubildende haben während ihrer Prüfungen nur einen kurzen Kontakt mit ihrer Innung, danach verlieren sie aus dem Blick, was diese Einrichtung tatsächlich leistet.“

Auch die Aufgaben der Kreishandwerkerschaft will die Obermeisterin stärker thematisieren. Sie vergleicht die Institution mit einem Rathaus für Handwerker. Hier kann man Dinge besprechen und regeln und fachliche Ansprechpartner für unternehmerische Fragen oder Probleme finden. Das ist ein wichtiger Vorteil für Mitglieder.

Rechtssicherheit in Krisenzeiten

Natürlich ist die Mitgliedschaft in der Innung freiwillig, aber gerade die Pandemie hat gezeigt, wie wertvoll Rechtssicherheit und Wissensvorsprung sein kann. Die verständliche Bündelung und Aufbereitung von Wissen und Informationen, die Übersetzungen von Juristen- und Politikersprech in Klartext hilft UnternehmerInnen, immer auf dem aktuellen Stand zu bleiben, den Überblick zu wahren und juristisch gesehen auf der sicheren Seite zu stehen.

Politiker, die auf nächtlichen Pressekonferenzen die neuesten Corona-Schutz und Hygienemaßnahmen verkünden, welche Bestimmungen und Auflagen morgens ab acht Uhr gelten sollen, besteht damit nämlich noch lange keine Rechtssicherheit für Unternehmer. 

Die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gibt es mittlerweile übrigens in der 14. Auflage (Stand 08. November 2021). Wer den Durchblick behalten und up-to-date sein möchte, ist mit der Mitgliedschaft bei einer Innung also gut beraten, denn der Landesinnungsverband der bayerischen Friseure und die lokalen 56 Innungen liefern rechtssichere Informationen aus erster Hand.

Darüber hinaus möchte die Friseurinnung Neumarkt die Unternehmer mehr ins Blickfeld rücken – in der Politik und bei den Menschen. Sie will die Lobby sein für souveräne Partner, die selbstständig und selbstverantwortlich handeln und entscheiden und dennoch in einer starken und tragfähigen Gemeinschaft agieren möchten. Oder wie es die Obermeisterin selbstbewusst formuliert: „Besser früher an später denken. Allein rumeiern war gestern. Gemeinsam Eier zeigen ist heute.“

Hintergrund-Info

Mitglied der Friseurinnung kann jeder selbstständig/e FriseurIn werden. Die Innung ist der freiwillige Zusammenschluss von selbstständigen Handwerkern gleicher Gewerke. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Der Innungsbereich erstreckt sich in der Regel auf einen Stadt- bzw. Landkreis oder einen Regierungsbezirk.

Aktuell gibt es bayernweit 56 Friseurinnungen, sechs Friseurinnungen davon im Regierungsbezirk Oberpfalz.