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29.06.2022

Das neue Verpackungsgesetz und Friseur-Salons

Das Verpackungsgesetz zieht die Industrie von der Produktion bis zum Recycling zur Verantwortung. Ab Juli 2022 besteht deswegen eine Registrierpflicht für Salon-Partner. Aber auch Salons müssen sich registrieren, wenn Tragetaschen oder Tiegel mit Produkten befüllt und an Kund*innen übergeben werden.

Zum 1. Juli ändert sich das Verpackungsgesetz. Konkret wurden unter anderem Änderungen zur Ausweitung der Registrierungspflicht für Unternehmen vorgenommen. Somit dürfen verpackte Ware bzw. Produkte ab dann in Deutschland nur mehr verkauft werden, wenn der Produzent im ► Verpackungsregister LUCID registriert ist.

Wie sind Friseur-Salons vom Verpackungsgesetz betroffen?

  • Salon-Produkte

Da Hersteller von Produkten bzw. eure Salon-Partner verpflichtet sind, im Verpackungsregister vertreten zu sein, sind Salonbetreiber*innen im Fall von Salonprodukten nicht betroffen. Viele Industriepartner sind bereits seit langem im Register gelistet.

TIPP: Um sicher zu sein, dass die Verpackungen der Produkte, die ihr von euren Salon-Partnern erhaltet, gesetzeskonform recycelt werden, könnt ihr im Herstellerregister eine ► Suchanfrage starten.

Taucht ein Partner nicht auf, dann macht euch direkt bei eurem Kontakt schlau und fragt nach der LUCID Nummer.

  • Achtung bei Tragetaschen und anderen Serviceverpackungen

Befüllt man Serviceverpackungen wie Tragetaschen oder Tiegel mit einem Produkt, werden sie mit dieser Befüllung zu einer Verkaufsverpackung. Auf diese Weise ist man zu einer Registrierung als In-Verkehr-Bringer verpflichtet. Dabei spielt es keine Rolle, ob für die Tragetasche bezahlt oder ob diese gratis an Kund*innen übergeben wird.

Es besteht aber die Möglichkeit, bereits lizensierte Tragetaschen zu kaufen. Wenn lizensierten Tragetaschen von einem Anbieter herangezogen werden, sollten die anfallenden Lizenzgebühren gesondert auf der Rechnung ausgewiesen werden oder separat in Rechnung gestellt werden.

Ist man als deutsches Gewerbe schon im Verpackungsregister vertreten und werden bereits Lizenzentgelte bezahlt, muss man nur mehr die Menge, der in Umlauf gebrachten Verpackungen bekannt geben.

Warum Verpackungsgesetz?

Ihr fragt euch vielleicht „Warum das Ganze?“ Der Hintergrund ist, dass die Partei bzw. das Unternehmen, das ein Produkt auf den Markt bringt, auch für die Eindämmung der Umweltbelastung durch das Produkt verantwortlich gemacht wird. Dazu gehören zu bezahlende Umweltgebühren oder auch Verpackungsmüll, der gemeldet und registriert werden muss. Unternehmen und somit die Industrie sollen für den gesamten Lebenszyklus eines Produktes zur Verantwortung gezogen werden.