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27.07.2015

Unternehmensbewertung zur Festlegung des Kaufpreises

Kein einfache Unterfangen, denn Wertevorstellungen driften oft auseinander. Um so wichtiger sind zuverlässige Daten und Abgrenzung.

E Eine Unternehmensbewertung als solches stellt die große Herausforderung als zentrales Element in einem Übergabe-/Verkaufsprozess dar. Die Unternehmensbewertung ist Ausgangspunkt jeder Übergabeüberlegung, sowohl im Rahmen einer familiären (Erb)-Regelung, als auch bei einem Verkauf (Wettbewerber, Finanzinvestor, MBO, MBI). Als wichtigstes Element ist hierbei die Quantifizierung des Wertes, den das Unternehmen repräsentiert zu sehen. Das Ergebnis der Unternehmensbewertung stellt die Entscheidungsgrundlage für die Durchführung der anstehenden Transaktion und die Grundlage für die Festlegung des Kaufpreises im Übergabeprozess dar.

Soviel zur theoretischen Einführung, aber mit welchen Verfahren lässt sich nun eigentlich der Wert eines Unternehmens auf nachvollziehbare Weise ermitteln?

Um dieses komplexe Thema nicht allzu sehr in einem Artikel zu überfrachten, haben wir uns entschlossen, diesen Part in zwei Teile auf zu splitten.

Bewertungsfragen gehören eher zu den schwierigsten betriebswirtschaftlichen Themenkomplexen. Wie schon an anderer Stelle erwähnt, sind die Anlässe zahlreich und vielschichtig. Um kurz noch einmal darauf einzugehen stehen folgende Anlässe besonders im Fokus:

die klassische Unternehmensnachfolge

der Kauf oder Verkauf von Unternehmen, aber auch möglicherweise von Unternehmensanteilen
-> bei Unternehmenszusammenschlüssen
-> beim Ein- oder Austritt von Gesellschaftern

Vor allem aber wenn es um Fragen hinsichtlich Erbschafts- Schenkungs,- oder Ertragssteuern geht, wird (auch) bei kleinen und mittleren Unternehmen, wie es in der Friseurbranche ja am häufigsten der Fall ist, immer mehr eine Unternehmensbewertung als Grundlage weiterer Überlegungen durchgeführt.

Die Schwierigkeiten bei einer Unternehmensbewertung liegen darin begründet, dass es einen eindeutigen Unternehmenswert in der Praxis nicht gibt. Dieser Wert muss doch meist durch eine feste, finanzielle Größe ausgedrückt werden und dabei gibt es unterschiedliche Sichtweisen zu berücksichtigen.

Während Unternehmer, die ihr Unternehmen verkaufen, vor allem auch die Arbeitsleistung, die sie in ihr Unternehmen gesteckt haben, abgebildet sehen wollen,

muss der Erwerber doch in erster Linie mit daran denken, welche Erträge er in Zukunft erwirtschaften kann. Um seinen Lebensunterhalt, Steuern, usw. zu erwirtschaften und gegebenenfalls darüber hinaus seinen Kaufpreis für das Unternehmen mit Tilgungsleistungen versehen kann.

Beide Parteien kommen dabei häufig zu unterschiedlichen Wertvorstellungen. Der Preis für Unternehmen bildet sich auf freien Kapitalmärkten aus Angebot und Nachfrage, sodass dieser wesentlich vom Nutzen des jeweiligen Käufers oder Verkäufers bestimmt werden wird.

Gerade bei der Bewertung von kleinen und mittleren Unternehmen ergeben sich oft Besonderheiten, wie zum Beispiel bei der sogenannten übertragbaren Ertragskraft. Wir beschreiben dies damit, dass in diesen Betrieben kein Management den Ton angibt, sondern die unternehmerische Fähigkeit, der Einsatz sowie auch das finanzielle Risiko des Unternehmers ausschlaggebende für den Erfolg, aber auch Misserfolg darstellen. Maßgeblich ist außerdem die Beurteilung, inwieweit private und unternehmerische Sphären sich gegebenenfalls überschneiden.

Auch kleine und mittlere Unternehmen sollen, ja müssen, mehr Wert auf aussagefähige Jahresabschlüsse und zeitnahes unterjähriges Zahlenmaterial zur Bewertung legen. Dass hier meist keine testierten Abschlüsse vorliegen ist ja gerade noch verständlich, aber um eine für die Gespräche oder Verhandlungen vorliegende „belastbare“ Datenbasis zu haben, sollten die Übergeber schon ausreichende Verantwortung zeigen. Soll also ein einigermaßen objektiver Unternehmenswert ermittelt werden, muss auf folgende drei Aspekte maßgeblicher wert gelegt werden:

  • genaue Abgrenzung des Bewertungsobjektes
  • Zuverlässigkeit der vorhandenen Daten und Unternehmenszahlen
  • Bestimmung der übertragbaren Ertragskraft

In der nächsten Ausgabe setzen wir dann mit Teil II das Thema „Ermittlung des Unternehmenswertes“ fort und beschreiben dort die möglichen Einflussfaktoren einer Unternehmensbewertung, um Ihnen dann in Teil III das richtige Vorgehen bis hin zur Wahl des geeigneten Verfahrens näher zu bringen.