29.09.2020

Telefonische Krankschreibung in Regionen mit steigenden Infektionszahlen

In einigen Regionen steigen die Zahlen der Covid19-Infektionen wieder stark an. Um auch hier Rechtssicherheit für MitarbeiterInnen zu schaffen, hat das G-BA Ausnahmeregelungen beschlossen. Diese orientieren sich an den befristeten COVID-19-Sonderregelungen, die im März 2020 mit bundesweiter Geltung beschlossen wurden.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat für jene Regionen mit hohen Infektionszahlen erneut eine Möglichkeit für Covid-19-Ausnahmeregelungen zur Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit nach telefonischer Anamnese geschaffen. MitarbeiterInnen können sich somit unter bestimmten Voraussetzungen telefonisch krankschreiben lassen.

Telefonische Krankschreibung

Versicherte können von ihrem/r Arzt/ Ärztin nach telefonischer Befunderhebung für einen Zeitraum von bis zu 7 Kalendertagen krankgeschrieben werden. Voraussetzung ist, dass die Versicherten an einer Erkrankung der oberen Atemwege ohne schwere Symptomatik leiden. ÄrztInnen müssen sich dafür persönlich vom Zustand der PatientIn durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen.

Eine fortdauernde Krankschreibung ist einmalig für einen weiteren Zeitraum von bis zu 7 Kalendertagen möglich, auch hier wird eine vorangegangene Anamnese durch die ÄrztIn vorausgesetzt.

Was ist der G-BA?

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Er bestimmt in Form von Richtlinien, welche medizinischen Leistungen die ca. 73 Millionen Versicherte beanspruchen können.