Credit: Martin Steiger

07.08.2020

Steuern zurückholen bei Kurzarbeitergeld-Aufstockung

Habt ihr euren Mitarbeitern das Kurzarbeitergeld aufgestockt? Dann gibt es jetzt eine finanzielle Entlastung für alle Salon-UnternehmerInnen. Achtung: Auch wenn wieder Normalbetrieb läuft - rückwirkend zu März können Zuschüsse, die bereits ausgezahlt wurden, rückerstattet werden.

Das sagt Steuerberater Diplom-Finanzwirt Michael Seifert dazu:

Was bedeutet nun die Steuerfreiheit bei Kurzarbeiter-Geld Zuschüsse?

Der Beschluss dient als Entlastung für alle ArbeitgeberInnen, die ihren Salon-MitarbeiterInnen einen Zuschuss als Nettobeitrag zum Kurzarbeitergeld gewährt haben. Deswegen ist der Differenzbetrag, der zusätzlich zum Kurzarbeiter-Geld ausgezahlt wurde, jetzt steuerfrei. Konkret handelt es sich um Arbeitgeber-Zuschüsse im Zeitraum von März bis Dezember 2020. Da das Gesetz aber erst mit Juni verabschiedet wurde, ist eine rückwirkende Korrektur in der Abrechnung notwendig.

Steuerfrei sind laut Corona-Steuerhilfegesetz:
Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld sowie Saison-Kurzarbeitergeld.

Was zu beachten ist:
Eine rückwirkende Korrektur der Abrechnung der Vormonate (März, April, Mai) ist notwendig, da das Gesetz erst im Juni verabschiedet wurde.

Was zu tun ist, wenn MitarbeiterInnen das Unternehmen verlassen haben:
Wurden Zuschüsse lohnsteuerpflichtig ausgezahlt, müssen diese die ArbeitnehmerInnen selbst bei der Steuererklärung als steuerfrei angegeben.

Eine weitere Regelung, die bis Ende des Jahres gültig ist:
ArbeitnehmerInnen, die Kurzarbeitergeld beziehen (mindestens 5 % der Arbeitszeit müssen reduziert sein), steigt ab dem 4. Monat von 60% auf 70%. Bei Kindern gibt es weitere 7%. Ab dem 7. Monat steigt das Kurzarbeitergeld auf 80% bei ArbeitnehmerInnen mit Kindern auf 87%.

Unser Tipp:
Kontakt mit dem Steuerberater aufnehmen und abklären, welche Informationen für eine Rückerstattung noch notwendig sind.

Unsere Informationen haben wir vom Steuerexperten Diplom-Finanzwirt Michael Seifert

Das sagt der Salonunternehmer dazu

Fluch und Segen zugleich? Immer wieder neue Änderungen, Zuschüsse, Unterstützungen, die sogar rückwirkend beantragt werden können, ploppen auf. Auf unserer Suche nach SalonbetreiberInnen, um Stimmen zur neuen Steuerfreiheit in Bezug auf die Zuschüsse einzufangen, war die Mehrheit der Meinung, dass sie davon nicht betroffen sind, weil die Kurzarbeit nicht mehr in Kraft ist. 

Der Salon-Berater Hermann Wiezorek fasst es wie folgt zusammen: "Der Friseur ist allein gelassen, da hilft auch keine Handwerkskammer". Er selbst habe deswegen eine Gruppe via Facebook gegründet, um sich gegenseitig mit Wissen und Erfahrung zu unterstützen.