Sandra Stiemert | Credit Justitia: c-AA_W

15.03.2022

Sandra Stiemert gibt nicht auf

Seit Mai 2021 verfolgen wir gespannt den Klageweg der Friseurunternehmerin Sandra Stiemert aus Sachsen-Anhalt, jetzt geht sie mit Unterstützung der Wild Beauty GmbH in Berufung und reicht Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein ...

Sandra Stiemert, Friseurunternehmerin aus Biederitz in Sachsen-Anhalt, traf die vollständige Geschäftsschließung im Lockdown hart. Wie viele andere Unternehmer konnte sie zwar Kurzarbeitergeld für ihre Mitarbeiter erwirken –, sie selbst ging aber leer aus. Finanzielle Hilfe bekam sie lediglich mit der Überbrückungshilfe III. „Die Unterstützungen reichten nicht einmal für die monatlichen Fixkosten. Meine privaten Rücklagen waren bereits im ersten Lockdown 2020 aufgebraucht. Nur durch einen KFW-Förderkredit bin ich knapp der
Insolvenz entgangen“, erklärt Sandra heute. 

Nachdem das Landgericht Magdeburg den Anspruch auf Entschädigung ihres Unternehmerlohns abgewiesen hatte (► siehe Interview Sandra Stiemert kämpft weiter), geht Stiemert nun eine Instanz höher. Unterstützt durch die Wild Beauty Company, reichte sie Berufung beim Oberlandesgericht Naumburg ein.

Für Noah Wild, Geschäftsführer der Wild Beauty GmbH und Initiator der Kampagne #FriseureInNot, ist völlig klar: „Mit dem Berufungsverfahren setzen wir ein Zeichen für die komplette Branche. Das Ergebnis ist richtungsweisend für alle Friseurunternehmer und darüber hinaus. Wir kämpfen weiter mit unseren Partnern, damit Recht durchgesetzt wird.“ 

Parallel dazu hat Sandra Stiemert eine Verfassungsbeschwerde gegen das Infektionsschutzgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben. Auch hier geht es um die fehlende Entschädigung für Unternehmer.