12.06.2019

Amtliche Salon Kontrollen im Promille-Bereich

1.500 Überprüfungen von Friseur- und Kosmetiksalons 2018 in Deutschland. Macht summa sumarum 100 Kontrollen pro Jahr pro Bundesland für beide. Auszüge aus der Statistik der Generalzolldirektion...

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS) führt ihre Prüfungen auf der Grundlage des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes durch und verfolgt dabei einen ganzheitlichen Prüfansatz:
Das bedeutet, dass im Rahmen einer Prüfung u.a. geprüft wird, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, ob Ausländer notwendige Aufenthaltstitel haben und ob die Mindestlöhne eingehalten wurden. Dabei prüft die FKS risikoorientiert, jedoch grundsätzlich verdachtsunabhängig.

Unter Berücksichtigung dieses ganzheitlichen Prüfansatzes weist die Arbeitsstatistik für die Branche Friseur- und Kosmetiksalons die folgenden Ergebnisse auf.
HINWEIS: Statistische Zahlen für die Branche Friseur- und Kosmetiksalons liegen erst seit dem Jahr 2017 vor.

1. PRÜFUNGEN

a) Arbeitgeberprüfungen Friseur- und Kosmetiksalons
Anzahl im Jahr 2017: 1.086 
Anzahl im Jahr 2018: 1.508

b) regionale Prüfungen Friseur- und Kosmetiksalons
Grundsätzlich werden in allen Regionen Prüfungen in der Branche Friseur- und Kosmetiksalons durchgeführt. Eine regionale statistische Erhebung im Friseurhandwerk bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit erfolgt nicht.

2. ERMITTLUNGEN

Straftaten sind z.B. Gefährdung von Gesundheit & Leben, aber auch mehrmalige Missachtung von Verboten. Hier drohen Bußgelder und Freiheitsstrafen.

a) Straftaten im Bereich der Friseur- und Kosmetiksalons
2017 insgesamt Strafverfahren: 408 (37,6% der überprüften Salons)
2018 insgesamt Strafverfahren: 622 (41,2% der überprüften Salons)

Ordnungswidrigkeiten sind z.B. eine fehlende Erlaubnis zum Betreiben eines Gewerbes. Hier werden Bußgelder verhängt.

b) Ordnungswidrigkeiten im Bereich der Friseur- und Kosmetiksalons
2017 eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren: 301 (27,7% der überprüften Salons)
2018 eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren: 388 (25,7% der überprüften Salons)

FAZIT

Bedenkt man, dass es sich hier um Kontrollen im Bereich Friseur- und Kosmetiksalons gleichermaßen handelt und wir darin mal ca. 20 Prozent Kosmetiksalons vermuten (reine Annahme), dann bleiben 1.200 Kontrollen in Friseurgeschäften im Jahr 2018. Das macht 75 pro Bundesland/ Jahr.

Bei einem so hohen Ermittlungserfolg der eingeleiteten Verfahren erscheint dieses Vorgehen traurigerweise sehr erfolgsversprechend, auch wenn die Repräsentativität nur bedingt gegeben ist, lässt das tief blicken. Da ist Luft nach oben!

Wir wünschen uns hier a) mehr Prüfungen und b) eine eindeutigere Aufnahme der Fakten in die Statistik. Da wäre unserem Markt schon sehr geholfen.