Credit: Dragana Gordic

30.03.2022

Rheinland Pfalz: Maskenpflicht fällt ab 2. April auch beim Friseur

Mit Samstag wird die Maskenpflicht in Rheinland-Pfalz verabschiedet. Wer will kann ab dann auf die Schutzmaske in den Salons verzichten. Diese bleibt aber dort erhalten, wo vulnerable Personen geschützt werden müssen.

In Rheinland Pfalz gibt es ab dem Samstag keine Hotspot-Regelung mehr. Somit entfallen die meisten verpflichtenden Corona-Regelungen, wie die Masken-Pflicht – im Einzelhandel und auch in den Salons. In Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen sowie dem öffentlichen Verkehr bleibt die Schutzmaske erhalten.

Masketragen ab sofort auf Eigenverantwortung

Mit dem Auslaufen der bisherigen Maßnahmen gilt ab der kommenden Woche die Maskenpflicht nur noch dort, wo vulnerable Gruppen besonders geschützt werden müssen.

„Jedem steht es nicht nur frei, dennoch überall dort Maske zu tragen, wo Menschen miteinander in Kontakt kommen, sondern in der aktuellen Lage ist es sogar dringend geboten wo sich Menschen spontan begegnen oder sich nicht kennen. Sich selbst und andere zu schützen, bleibt sehr wichtig und liegt jetzt noch mehr in der Eigenverantwortung jedes Einzelnen …“, sagt Clemens Hoch, RLP Gesundheitsminister.

Arbeitsquarantäne als Lösung

In der Gesundheitsministerkonferenz am Dienstag, 29.3., wurde weiters angekündigt die Absonderungsregelung anzupassen um eine Entlastung zu schaffen. Unter anderem sollen symptomfreie Menschen mit einer Arbeitsquarantäne wieder an die Arbeitsstätte zurückkehren können. Diese kann nach Absprache mit Arbeitnehmer*innen sowie Arbeitgeber*innen vereinbart werden. Dabei gelten strenge Maßnahmen, wie eine FFP2- Maskenpflicht und eine Reduktion der Kontakte auf ein Mindestmaß. Für den Friseurbetrieb eine schwierig umsetzbare Lösung.