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27.07.2015

Registrierkassenpflicht - 2017 und dann?

Die Registrierkassenpflicht kommt, Kampf der Schwarzarbeit und der Steuerhinterziehung - welche dramatischen Auswirkungen das haben könnte, weiß Dieter Schneider ...

Seit einigen Jahren ist bekannt, dass die Anforderungen der deutschen Steuerverwaltung an die verwendeten Registrierkassen erheblich gestiegen sind und weiter steigen werden. Damit soll verhindert werden, dass zunächst in das Kassensystem eingegebene Umsätze nachträglich auf irgendeine Weise wieder verschwinden. Bei der Comcash-Affäre haben hunderte von Friseurunternehmern direkt und die gesamte Branche indirekt erfahren, wie gefährlich es ist, hinterher Umsatzzahlen „zu frisieren“, die vorher in die Computerkasse eingegeben waren. Gefährlich nicht nur für die „Frisierer“, sondern auch für abgabenehrliche Unternehmer. Denn die kamen, nicht zuletzt bestätigt durch die Fahndungserfolge bei den Comcash-Kunden, unter den Generalverdacht, dass fast alle Friseurunternehmen Umsatz verkürzen. In den folgenden Jahren entwickelte die Finanzverwaltung Prüfungsmethoden, um die elektronisch gestützte Kassenführung als nicht ordnungsgemäß verwerfen zu können, um dann den Umsatz mit pseudogenauen Methoden zu schätzen.

"Was das Finanzamt nicht wissen soll, darf er erst gar nicht in der Registrierkasse ..."

Daraufhin hat sich im Friseurhandwerk ein gar nicht mal neuer Grundsatz herum gesprochen: Was das Finanzamt nicht wissen soll, darf er erst gar nicht in der Registrierkasse bzw. der Computer erfasst werden. Was einmal eingegeben ist, ist auf Grund steigender Anforderungen an die Kassensysteme kaum wieder spurenlos rauszubekommen.

Außerdem kamen immer mehr Friseurunternehmer auf die Idee, von der Registrierkasse zur Schublade zurückzugehen. Je kleiner ein Geschäft ist, umso größer die Versuchung. Registrierkassen sind ja nicht für das Finanzamt da, sondern dienen auch der Kontrolle der Mitarbeiter. Das gilt vor allem für Filialunternehmen, wo die Inhaber nicht in den einzelnen Filialen anwesend sind.

Deshalb ist es eine logische Folge für die Steuerverwaltung, über eine allgemeine Registrierkassenpflicht nachzudenken. Aus Italien ist die ja bekannt. Jeder Einzelhändler oder Dienstleister muss dort eine solche Registrierkasse haben, die jedem Kunden einen Kassenbon ausspuckt. Den müssen die Kunden mitnehmen, damit die [b]guardia finanza[/b] sich den Bon bei Verlassen des Geschäftes zeigen lassen kann. Da wird dann auch der Kunde ohne Bon bestraft und der Händler oder Dienstleister überprüft.

Eine solche (elektronische) Registrierkassenpflicht hat jetzt die österreichische Bundesregierung für alle Unternehmen mit mehr als 15.000 Euro Jahresumsatz beschlossen.

Sie soll ab 1. Januar 2016 gelten. Die entsprechenden Gesetze und Verordnungen sind noch nicht bekannt. Aus zuverlässiger Quelle verlautet, dass die deutsche Regierung am 1. Januar 2017 nachziehen will. Da es vordringlich um die Umsatzsteuer geht, ist das auch eine EU-Angelegenheit. Die EU finanziert sich zu einem erheblichen Teil aus den nationalen Umsatzsteuern und hat deshalb ein Mitspracherecht und Weisungsrecht bei solchen Vorhaben. In Österreich sind 15.000 Euro Jahresumsatz die Freigrenze für die Umsatzsteuer. In Deutschland liegt sie bisher bei 17.500 Euro. Die Einführung einer Registrierkassenpflicht ist dann ein weiterer Grund, diese Umsatzgrenze auf dem Papier der Steuererklärung auf keinen Fall zu überschreiten.

"In Deutschland gibt es die Finanzkontrolle Schwarzarbeit"

Jetzt werden nicht wenige Leser meinen: Die betroffenen Italiener sind trotz Registrierkassenpflicht und der damit verbundenen Belegpflicht auch nicht steuerehrlicher als wir Deutschen oder Österreicher. Das wird schon so sein, ist aber kein Trost, denn wir Mitteleuropäer machen, wenn wir so etwas dürfen, viel gründlicher. Zur Überwachung gibt es in Deutschland seit einigen Jahren so etwas Ähnliches wie die guardia finanza in Italien, nämlich den Zoll, der seit einigen Jahren die Zusatzbezeichnung [b]„Finanzkontrolle Schwarzarbeit“[/b] trägt. „Schwarze Umsätze“ sind aus der Sicht des Zolls und seiner Auftraggeber auch Schwarzarbeit.

Auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums steht oder stand:

Definition Schwarzarbeit

Schwarzarbeit leistet, wer auf Grund einer Dienst- oder Werksleistung

  • als Arbeitgeber seine sozialversicherungsrechtliche Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflicht nicht erfüllt[
  • als Steuerpflichtiger seine steuerlichen Pflichten nicht erfüllt,
  • als Sozialleistungsempfänger seine Mitteilungspflicht gegenüber den Sozialversicherungsträgern nicht erfüllt

(zitiert aus dem Themenmagazin „Betriebsprüfung II“, S. 22 bis 28, wo noch wesentlich mehr über den Zoll als Überprüfungsinstanz auch für Friseurunternehmen steht)

Damit haben unsere Politiker als Bundesbehörde so etwas Ähnliches geschaffen wie eine Finanzpolizei.

Die darf viel mehr als Steuerprüfer oder Steuerfahnder, die in Landesbehörden angestellt sind:

Unangemeldet (anders als Steuerprüfer) und ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss (anders als Steuerfahnder) können die Damen und Herren vom Zoll dann bewaffnet im Laden auftauchen, nachdem sie vorher einen Kunden ohne Bon vor dem Laden erwischt haben.

Branchenpolitisch noch heikler ist folgende mögliche Entwicklung: Es ist nicht auszuschließen, dass im Zuge der Einführung der Registrierkassenpflicht und Belegpflicht die Mehrwertsteuerfreigrenze deutlich angehoben wird, z. B. auf 30.000 Euro Jahresumsatz.

Das verkaufen dann die Politiker als „Entbürokratisierung“ dieser neuen Pflichten. Das ist nicht aus der Luft gegriffen wegen folgender Begebenheit: Vor kurzem versuchte ein Friseurinnungs-Vorstand im Westen Deutschlands über die Bundestagsabgeordneten seines Wahlkreises etwas gegen die 17.500-Euro-Umsatzgrenze zu unternehmen. Ihnen wurde nach entsprechenden Recherchen der Abgeordneten von denen mitgeteilt, dass für die Abschaffung dieser Freigrenze nichts zu machen sei. Im Gegenteil: Auf EU-Ebene würde ernsthaft über eine Anhebung diskutiert.

Wenn das käme: Registrierkassenpflicht für alle Friseurunternehmen ab z. B. 30.000 Euro Jahresumsatz hätte das so gewaltige strukturelle Auswirkungen auf die Friseurbranche wie für keine andere Branche.

Mehr dazu demnächst an dieser Stelle. Vorher ist es empfehlenswert, sich mit der gesamten Problematik durch Lesen der MARKTLÜCKE-Themenmagazine „Betriebsprüfung I und Betriebsprüfung II vertraut zu machen.