FriseurunternehmerInnen sollten die Daueraufträge ihrer Salonmieten noch ein mal überarbeiten | ©Martin Steiger

19.10.2020

Reduzierte Mietzahlung - Dauerauftrag ändern

Seit Juli 2020 hat sich die Umsatzsteuer von 19% auf 16% gesenkt. Diese Steuersenkung verringert infolge den zu zahlenden Mietbetrag. Wer noch den alten Dauermietauftrag bedient, sollte dies noch vor Jahresende mit seinem Vermieter besprechen…

Salonmieten sind meist als Daueraufträge eingerichtet, so werden die Mietkosten monatlich unverändert in gleicher Höhe gezahlt. Doch die 3% Steuersenkung verringern auch den Betrag der Salonmiete. Dadurch sind Mieter und Vermieter zum Handeln gezwungen, eine neue Dauermietrechnung sollte vom Vermieter ausgestellt werden und der / die FriseurIn muss seinen / ihren Dauerauftrag ändern.

Um als FriseurunternehmerIn nicht auf den 3% sitzen zu bleiben oder wegen formeller Fehler den Vorsteuerabzug zu gefährden, am besten die Mietüberzahlungen vom Vermieter erstatten lassen und die neue Dauermietrechnung zu den Akten nehmen.