Corona-Kontrollen in Friseursalons wegen Anschwärzungen und Meldungen beim Ordnungsamt | Credit: Martin Steiger

02.10.2020

Ordnungsamt Krefeld: Von Anschwärzungen und Corona-Kontrollen in Friseursalons

Beschwerden häufen sich bei deutschen Ordnungsämtern, immer mehr Friseurunternehmer, aber auch Kundinnen beschweren sich über nicht vorhandenes Corona-Pflichtbewusstsein. Aktuell führen diese Beschwerden vermehrt zu Kontrollen mit folgenden Bußgeld Zahlungen.

Wir sprachen mit Herrn Strump vom Ordnungsamt Krefeld

Herr Stump, wie häufig kommt es vor, dass sich jemand über fehlenden Masken oder Missachtung der Hygieneauflagen im Friseursalon beschwert?
Häufig! Wir sind zwar auch viel auf Streife unterwegs, aber zum Großteil melden sich vor allem Salonunternehmer, die andere MitbewerberInnen anschwärzen, wenn sie sehen, dass Corona-bedingte Auflagen nicht ordnungsgemäß eingehalten werden.

Anschwärzen zur Stärkung des Wettbewerbs… ►Dazu gibt es jetzt auch neue Regelungen.
Ja, genau. Die Behauptungen müssen schon gravierend und zutreffend sein. Manche melden ihre MitbewerberInnen, um sich selbst besser darzustellen. Jeder bangt derzeit um seine eigene Existenz und ist froh, diese Konkurrenz-„Probleme“ dann mit einem Anruf bei uns und einem darauf folgenden Besuch unsererseits, aus der Welt zu schaffen. Aber auch KundInnen der Betriebe melden die Verstöße, schließlich geht es auch um deren eigene Sicherheit.

Und wie ist dann der weitere Prozess?
Wir gehen dann natürlich auf diese Meldungen ein und statten den genannten Unternehmen einen Besuch ab. Das Bußgeld bezieht sich dann auf bis zu 2000€, je nach dem, gegen was verstoßen wurde. (►siehe: Bußgelder für Corona-Regel Verstöße im Friseursalon nach Bundesland)

Ist es auch schon vorgekommen, dass die BetreiberInnen eines Salons z.B. gegen die Maskenpflicht verstoßen haben?
Ja, das passiert auch ab und an. Die KollegInnen in Dortmund haben in 100 Friseurläden kontrolliert und 60 von ihnen haben gegen die Auflagen verstoßen – das waren sicherlich nicht nur KundInnen…

Was ist, wenn als Begründung ein Masken-Attest genannt wird?
Das Attest sollte natürlich immer im Original vorgelegt werden können. Aber auch bei einem Masken-Attest sollte auf die Vorschriften geachtet werden. Es gibt schließlich auch noch andere adäquate Mittel, die Schutz sichern. Wir empfehlen dann z.B. ein Face-Shield zu tragen oder eine Plexiglasscheibe an der Theke aufzubauen.

 

Vielen Dank für Ihre Zeit!