13.12.2021

Niedersachsen: OVG kippt 2G-plus-Regel – Ungeimpfte können in Salons

Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat die 2G-plus Regelung für Friseur-Salons in Niedersachsen abgelehnt. Somit können körpernahe Dienstleistungen weiterhin von allen in Anspruch genommen werden - es gilt 3G.

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat am Freitag die strenge 2G-plus-Regel für Friseure und körpernahe Dienstleistungen in Niedersachsen gekippt. Der richterliche Beschluss besagt, dass die 2G-plus-Regel bei körpernahen Dienstleistungen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens im Bundesland unangemessen sei.

Ungeimpfte dürfen weiterhin zum Friseur

Nach der Entscheidung des OVG in Lüneburg dürfen Ungeimpfte in Niedersachsen nicht vom Friseurbesuch ausgeschlossen werden. Das Gericht bezog sich auf die körperpflegerischen Grundbedarfe, wozu etwa der Besuch beim Friseur oder der Fußpflege zählten. Das Infektionsrisiko könne durch das Tragen einer Maske oder eines negativen Corona-Tests deutlich eingedämmt werden.

Die niedersächsische Landesregierung hat auf diesen Beschluss reagiert. Für körpernahe Dienstleistungen gelte fortan in allen drei Warnstufen die 3G-Regelung, heißt es in der neuen Verordnung.

ZV begrüßt positive Entscheidung

 „Diese positive Entscheidung für alle Friseure und Friseurinnen in Niedersachsen hat hoffentlich Signalwirkung für das gesamte Bundesgebiet. Denn sichere Friseurdienstleistungen sind nur unter den strengen Hygiene- und Schutzmaßnahmen der Salons gewährleistet“, unterstreicht ZV Präsidentin Manuela Härtelt-Dören für den Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks (ZV).