Credit: Katriina Janhunen

30.07.2019

Maskenbildner dürfen keine Friseur-Werbung machen

Das Landesgericht Karlsruhe setzt ein Zeichen für die Friseurbranche - Maskenbildner&Co dürfen keine Friseurdienstleistungen anbieten!

Was zunächst selbstverständlich klingt, ist es nicht. Laut einer aktuellen Aussendung des Zentralverbands des deutschen Friseurhandwerks, hat die gerichtliche Klarstellung auch eine wichtige Symbolwirkung.

"Friseurtätigkeiten wie Waschen, Schneiden, Föhnen und Färben gehören zum Kernbereich des zulassungspflichtigen Friseurhandwerks und sind damit den eingetragenen Fachbetrieben vorbehalten", heißt es in der Aussendung des ZV.

Maskenbildner haben keine Meisterpflicht und das Berufsbild hat mit dem des Friseurs wenig zu tun - selbst wenn Maskenbildner Haare für Film&Fernsehen schön machen. Laut Walter Bantleon (Leiter Bereich Recht und Handwerksrolle bei der Handwerkskammer Karlsruhe) ist es immer wieder vorgekommen, dass unter dem Deckmantel des Maskenbildners Friseurdienstleistungen angeboten wurden.

Rechtlich ist die Situation klar: In solchen Fällen der unberechtigten Handwerksausübung werden Betriebsuntersagungsverfahren eingeleitet und Bußgelder vergehängt.