Credit: AdobeStock/Vitalii Vodolaszsky

22.09.2021

Ab 1.11. keine Lohnfortzahlung für Ungeimpfte in Quarantäne

Müssen ungeimpfte MitarbeiterInnen in Quarantäne, bedeutet das ab 1. November Verdienstausfall, einige Bundesländer haben das bereits umgesetzt, jetzt ist es auch auf Bundesebene beschlossene Sache. Ebenfalls sind Corona-Tests ab 1.11. für Ungeimpfte nicht mehr kostenlos...

Bisher war es so: Im Falle einer behördlich angeordneten Quarantäne haben ArbeitnehmerInnen laut Infektionsschutzgesetz (IfSG) einen Anspruch auf Entschädigung. Wenn jedoch durch die  Inanspruchnahme einer öffentlich empfohlenen Schutzimpfung eine Quarantäne oder ein Tätigkeitsverbot vermeidbar gewesen wäre, dann entfällt die Gültigkeit (§ 56 Abs.1 Satz 4 IfSG).

Bundesländer wie Baden-Württemberg und Rheinland Pfalz berufen sich genau auf diesen Fall, das mittlerweile jeder ein Impfangebot hätte wahrnehmen können und stellten deshalb die Entschädigungszahlungen für einen quarantänebedingt erlittenen Verdienstausfall, ein.

Bund und Länder haben nun eine gemeinsame Linie festgelegt: Ungeimpfte erhalten bundesweit ab 1. November 2021 keine Lohn-Entschädigung mehr, wenn diese in Quarantäne müssen. Dies soll bundesweit gelten. 

Auch neu: Ab 1. November 2021 sind Corona-Tests für Ungeimpfte nicht mehr kostenlos

Hierauf verständigten sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern mehrheitlich in einem Beschluss am Mittwoch.

 

Derzeit ist die Situation für ArbeitgeberInnen einfach: Schickt das Gesundheitsamt einen Arbeitnehmer nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Quarantäne, dann muss ja eigentlich der Arbeitgeber das Gehalt nicht weiterzahlen. Arbeitgeber sind aber verpflichtet Entschädigungsleistungen nach dem IfSG auszuzahlen. Sie bekommen diese Entschädigungen inklusive der Sozialversicherungsbeiträge wieder erstattet. (imSalon berichtete: ►Keine Entschädigung für Impfverweigerer.)

Ab 1.11. zahlt der Staat nun keine Lohn-Entschädigung mehr für Ungeimpfte.

Wie das nun in Zukunft ArbeitgeberInnen regeln sollen, wird aktuell nicht klargestellt. Sind ArbeitgeberInnen dann berechtigt einen Teil des Gehaltes zurückzuhalten? Immerhin dürfen ArbeitgeberInnen ja nach wie vor auch nicht den Impfstatus der MitarbeiterInnen erfragen.

 


Impfpflicht durch die Hintertür

Kritik an diesem Vorhaben kommt bereits vonseiten der Gewerkschaft Verdi. Der Vorsitzende der Dienstleistungsgewerkschaft, Frank Werneke, warnt vor einer „Impfpflicht durch die Hintertür“, wie er gestern gegenüber der Funke Media Gruppe betonte. „Die Politik steht im Wort, dass Impfen freiwillig bleiben soll.“ Und weiter: Diese Debatte zur Streichung des Entgeltersatzes sei kontraproduktiv, sie verlagere die Konflikte in Betriebe und Belegschaften und sorge für Verunsicherung. Gleichzeitig seien die Arbeitgeber aufgefordert, nachdrücklich für Impfungen zu werben und diese gegebenenfalls auch in der Arbeitszeit zu gewähren, so die Anregung des Vorsitzenden der Dienstleistungsgewerkschaft.