Krankenkassenzusatzbeiträge steigen auf 1,3% | Credit: Martin Steiger

06.11.2020

Krankenkassenzusatzbeiträge steigen 2021

Jedes Jahr wird vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) der durchschnittliche Zusatzbeitrag für das kommende Jahr neu festgelegt. 2020 wurde der Beitrag mit Jahresbeginn auf 1,1 % angehoben, zum 1.1.2021 wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag jetzt auf 1,3% angehoben.

Die Corona Krise soll laut Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ein Milliardenloch bei Krankenkassen hinterlassen haben, welches 2021 geschlossen werden muss. Nun hat das Bundesgesundheitsministerium am 30. Oktober 2020 den neuen durchschnittlichen Zusatzbeitrag in Höhe von 1,3 Prozent für das Jahr 2021 im Bundesanzeiger bekanntgegeben. 

Jede Krankenkasse regelt ihre Zusatzbeiträge individuell, aus diesem Grund ist die Erhöhung nicht zwingend und kann unterschiedlich, je nach Krankenkassen-Zugehörigkeit, ausfallen.

In 2020 beträgt der durchschnittliche Zusatzbeitrag 1,1 %. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen je zur Hälfte einen festen Beitragssatz von 14,6 % und ebenfalls den Zusatzbeitrag jeweils zur Hälfte. 

In 2021 erhöht sich der durchschnittliche Zusatzbeitrag um 0,2 Prozentpunkte auf 1,3% im Vergleich zu 2020.

Die entsprechende Bekanntmachung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes für das Jahr 2021 erfolgt am 30.10.2020 im Bundesanzeiger auf Grundlage der Ergebnisse aus den Sitzungen des Schätzerkreises vom 12. und 13.10.2020.