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20.01.2023

Henna- und Naturhaarfarben unter 16 – unbedenklich oder nicht?

Was ist schwarzes Henna? Was bewirkt PPD? Und darf man Jugendlichen unter 16 die Haare mit Naturhaarfarbe färben?

Haarfärbemittel sind für Jugendliche unter 16 Jahren laut EU-Richtlinie „nicht bestimmt“, allerdings wird kein klares Verbot ausgesprochen. Erfahrt hier mehr, wie Friseur*innen mit dem Thema umgehen können ► Haare färben bei Jugendlichen unter 16: nicht verboten, nicht empfohlen – was nun?

Welche Richtlinien gibt es bei Henna- oder Naturfarben?

Die EU-Kosmetikverordnung fordert, folgenden Texthinweis auf Produkten abzudrucken:

„ … Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘­ können das Allergierisiko erhöhen. … “

Was ist schwarzes Henna?

Damit das orange-gelbe Henna intensiver und dunkler am Haar wirkt, wird PPD (Para-Phenylendiamin) beigefügt. Diese Substanz kann bei vermehrtem Kontakt Allergien auslösen. In Europa darf kein Para-Phenylendiamin kosmetischen Mitteln hinzugefügt werden.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in Deutschland gibt an, dass für Henna selbst keine sensibilisierende Wirkung nachgewiesen ist. Wenn allergische Reaktionen auftreten, ist dies laut BfR durch PPD ausgelöst.

Was ist PPD?

PPD (Para-Phenylendiamin) hat eine stark sensibilisierende Wirkung und kann schwere Reaktionen auf der Haut auslösen. Personen, die einmal auf PPD überempfindlich reagiert haben, können ein ganzes Leben lang auf Farben ähnlichen chemischen Aufbaus reagieren.

Iris Untermauer, Geschäftsführerin Herbanima Naturhaarfarben,  erklärt die Situation folgendermaßen: „Nur oxidative Haarfarben sind unter 16 Jahren verboten, reine Pflanzenfarben sind von der EU-Verordnung ausgenommen. Wimpern und Augenbrauen können mit Pflanzenfarben nicht gefärbt werden, da das mit 30 Minuten Einwirkzeit zu lange dauert und Pflanzenfarbe auf Wimpern und Augenbrauen nicht besonders haltbar ist.“

Auch der IKW gibt ein klares Statement ab: „Tatsächlich muss man individuell von Haarfarbe zu Haarbarbe sehr genau schauen, was die Hersteller auf der Verpackung vorgeben. Denn das „Verbot“, Jugendlichen unter 16 Jahren nicht die Haare zu färben, ist inhaltsstoffbezogen. Das bedeutet, dass es vornehmlich für reaktive Haarfarbstoffe in oxidativen Haarfarben gilt. Direktziehende Haarfarbstoffe in nicht oxidativen Haarfarben haben diesen Hinweis nur selten auf der Verpackung. Aber man kann auch nicht pauschal sagen, dass er sich nie auf der Verpackung direktziehender Haarfarben befindet.“

Zusammengefasst: Naturhaarfarbe ist nach wie vor ein Nischenprodukt und fällt vermutlich auch deswegen bei öffentlichen Stellen durch den Rost.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat sich dem Thema gewidmet und das in schwarzem Henna beigefügte PPD als stark sensibilisierend kategorisiert, für reines Henna sei das aber nicht der Fall. Sieht man sich die gesellschaftliche Entwicklung an – Stichwort Nachhaltigkeit – steckt hierin ein großes Potenzial, aber auch Nachholbedarf, wenn es um Informationen und dem Umgang damit geht. Deswegen gilt: Verpackungsbeilage auf Hinweise überprüfen und im Zweifelsfall Rechtssicherheit beim Produzenten einholen.