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02.09.2020

Getränke in Salons unter Hygieneauflagen erlaubt

Das Ausschenken von Getränken im Salon ist erlaubt, wenn auch nicht empfohlen. Aber mit Einhalten der Hygieneregeln kann auch dieser Service ausgeführt werden...

Laut Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) wird die Bewirtung in einem Friseursalon nicht empfohlen, es wird auf einen erhöhten Hygieneaufwand hingewiesen..

Geeignete Hygienemaßnahmen, die eine Keimverschleppung auf Gläsern, Tassen oder ähnlichem und Personen verhindern sollen, sind zum Beispiel die Händehygiene von Beschäftigten und KundInnen: Handschuhtragen, Händedesinfizieren bzw. -waschen sowie das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen.

Hohe Hygienestandards sind das Um und Auf.

  1. Am allerwichtigsten ist die Handhygiene. Stellt sicher, dass Hände vor jedem Kaffee kochen, Getränk überreichen , etc gewaschen/ desinfiziert werden. Auch können Handschuhe die Keimverschleppung verhindern. Ein Mund-Nasen-Schutz ist vom Mitarbeiter/in zu tragen.

  2. Wenn ihr eine Spülmaschine habt, dann wascht eure Tassen und Gläser auf dem heißesten Programm, um möglichst viele Keime abzutöten.

  3. Flaschen immer schließen und niemals offenstehen lassen.

  4. Zur Zeit sind Einweg Plastik- und Pappbecher sehr beliebt. Allerdings auch sehr umstritten, denn Corona lässt die Müllberge wachsen und Glas und Porzellan sind ja nicht verboten.

Für KundInnen gilt: KundInnen dürfen fürs Trinken jederzeit die Maske entsprechend zur Seite ziehen. Natürlich sollte ihr darauf achten, dass die Kunden nicht vergessen, die Maske nach dem Trinkenwieder richtig aufzusetzen !
 

Ergänzend – oder über den BGW-Standard hinausgehend – kann es rechtliche Vorgaben (beispielsweise von Bundesländern oder Kreisen) geben, die einzuhalten sind. Informationen zum jeweilig aktuellen Stand erhaltet ihr dort.