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25.11.2022

Gaspreisbreme soll rückwirkend ab Januar 2023 kommen

Die Gaspreisbremse soll rückwirkend für Januar und Februar 2023 gelten, Strompreisbremse wird wohl nachziehen, der Kabinettsbeschluss wird erwartet.

Die Bundesregierung plant die kritisierte "Winterlücke" bei den Energiepreisbremsen zu schließen. Gas- und Strompreisbremse sollen rückwirkend für die Monate Januar und Februar 2023 gelten. 

Schutz vor starken Preisanstiegen


"Damit sind die Menschen und kleine und mittlere Unternehmen für das gesamte Jahr 2023 und bis ins Frühjahr 2024 hinein vor zu starken Preisanstiegen geschützt", heißt es aus Regierungskreisen.

Dieses Vorgehen ist auch für die Strompreisbremse geplant. Ein Kabinettsbeschluss diesbezüglich wird in Kürze erwartet. Das entsprechende Gesetz muss dann noch durch Bundestag und Bundesrat, geplant ist das bis Mitte Dezember. 

Die Bundesregierung kommt damit auch der Forderung des Handwerks nach, unter allen Umständen eine Entlastungslücke in den ersten Monaten im kommenden Jahr zu vermeiden.

Finanziert werden soll der weitaus größte Teil der Energiepreisbremsen über einen "Abwehrschirm" mit einem Volumen von bis zu 200 Milliarden Euro. Die Strompreisbremse soll außerdem noch über die Abschöpfung von "Zufallsgewinnen" von Unternehmen auf dem Strommarkt finanziert werden.

Fonds für Härtefälle stehen bereit

Ziel der Preisbremsen ist es, die im Zuge der Energiekrise stark gestiegenen Energiepreise für die Betroffenen zu begrenzen. "Wenn die Hilfe nicht reicht, stehen Fonds für Härtefälle zur Verfügung", heißt es weiter. Ansonsten überbrücke die Soforthilfe im Dezember 2022 die Zeit bis zur Einführung der Preisbremsen.


Mehr zur Gas- und Wärmebremse gibt es online bei der deutsche-handwerks-zeitung.de: Dezemberhilfe, Strom- und Gaspreisbremse: Das ist der Stand