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10.11.2023

Gültigkeit von Friseur-Gutscheinen - 3 Jahre und worauf zu achten ist

Gutscheine bieten eine tolle Möglichkeit Neukunden über glückliche Klienten anzusprechen. Gerne wird dabei auf eine zeitliche Limitierung zurückgegriffen - eine Grauzone, denn eigentlich sind 3 Jahre Gültigkeit Pflicht...

Es wird zwischen zwei Gutscheinarten unterschieden:
1.) Gratisgutscheine
2.) Entgeltliche Gutscheine

Gratisgutscheine

Das sind Gutscheine, die vom Unternehmer unentgeltlich, also ohne direkte finanzielle Gegenleistung ausgegeben werden. Hierbei hat der Unternehmer freie Gestaltungsmöglichkeiten bei der Gültigkeitsbestimmung.

Beispiele für Gratisgutscheine

  • Rabattgutscheine z.B. 10% auf Ihre nächste Haarfarbe, 10% im Januar,...
  • Gratisgutscheine z.B. € 10 auf Ihren nächsten Besuch, ab € 35,- Einkauf, Gutschein für eine Gratiswimpernbehandlung, nur im April,...
  • Kennenlerngutscheine z.B. 30% auf ihren ersten Service
  • Gutscheine im Rahmen von Kundenkartensystemen z.B. 10% auf Vorjahresumsetz einzulösen bis…

Entgeltliche Gutscheine mit Wert in €

Wertgutscheine lauten auf einen bestimmten Euro-Betrag und wird vom Kunden, der den Gutschein kauft, bezahlt. Diese Gutscheine sind grundsätzlich drei Jahre gültig. Gerechnet wird jedoch ab ENDE des Jahres - wurde der Gutschein im Sommer 2019 gekauft, so zählen die drei Jahre ab 31.12.2019, also ist der Gutschein bis 31.12.2022 gültig.

Ausnahme: Dienstleistungs-Gutscheine (z.B. für "Haarschnitt")
Gerade in unserer Branche kann jedoch eine Ausnahme gerechtfertigt sein! Dienstleistungen liegen häufig Lohnkosten, steigende Mieten und Produktpreise zugrunde, weshalb hier eine Befristung von einem Jahr gerechtfertig sein kann - der Wert der Dienstleistung ist immerhin nicht mehr derselbe wie noch vor drei Jahren. Um in diesem rechtlichen Graubereich Probleme zu vermeiden, macht es durchaus Sinn, Gutscheine nie auf "einen Haarschnitt", sondern stattdessen auf einen Geldbetrag auszustellen. Dieser wäre dann wieder drei Jahre gültig.

Gutscheine sind immer übertragbar
Wenn Sie z.B. Ihren besten Kundinnen als Treuegeschenk einen Gutschein ausstellen, dürfen diese ihn weitergeben. Jeder der den Gutschein in Händen hält, muss ihn auch einlösen dürfen - sogar dann wenn ein anderer Name darauf steht!

Barablöse - ja oder nein?
Für Gratisgutscheine gibt es grundsätzlich kein Geld. Für Wertgutscheine gilt grundsätzlich "Kein-Geld-zurück" - wird ein Service aber nicht mehr angeboten, muss man Dienstleistungsgutscheine auslösen. Stellen Sie z.B. Gutscheine auf eine Tönung aus, bieten aber im nächsten Jahr gar keinen Farbservice mehr an, so müssen Sie den vollen Betrag in Bar zurückzahlen.

Weitere Angaben
QuelleVerbraucherzentrale Hamburg

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