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28.02.2020

Digitaler Essenszuschuss per App – Lunchit als Mehrwert für Mitarbeiter

Eine riesengroße Kantine um den Salon, ob vegan, indisch, bio oder Schnitzel, jetzt können Sie für Ihre Mitarbeiter täglich die allerebesten Dinge anbieten - eine App hilft quasi dabei zu kochen...

Beim Essen kommen die Leut' zusammen - wie wahr! Und so sollte die Essenspause essentiell in jeder Unternehmenskultur verankert sein. Als SalonchefIn können Sie das nicht nur mit Pausen sicherstellen, sondern auch mit einer finanziellen Unterstützung.

Altbewährt ist da die Essensmarke, viel moderner jedoch digitale Apps, eine davon Lunchit.de

Das Finanzamt beteiligt sich mit bis zu 6,50 Euro steuerfreier Erstattung am täglichen Mittagessen (Nettolohnoptimierung). Arbeitgeber sparen die Lohnnebenkosten, die Angestellten bekommen etwas Warmes und obendrauf eine indirekte Gehaltserhöhung.

So einfach schlemmt sich digital

Mit digitalen Essensmarken können Mitarbeiter essen, wo sie wollen. Moderne Essensmarken sind in eine Handy-App integriert. Diese funktioniert überall und ist nicht an bestimmte Partner gebunden. Das bedeutet Abwechslung beim Mittagessen, denn alle Restaurants, Cafés, Imbisse, Bäckereien und Supermärkte im Umkreis des Unternehmens werden zur Kantine.

Das Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 24. Februar 2016 besagt, dass digitale Lösungen zur Gewährung des Essenszuschusses zulässig sind und kein Vertragsverhältnis zu dem Unternehmen, das die Mahlzeit abgibt, bestehen muss. Für das Finanzamt ist nur entscheidend, dass die Mitarbeiter das bezahlte Essen sofort konsumieren.

Simpel und clever: die Abrechnung

Und so funktioniert die digitale Essensmarke: Der Mitarbeiter fotografiert in der App die Rechnung, die er beim Essen oder im Supermarkt erhalten hat. Die App liest alle Daten automatisiert aus der Rechnung aus, überträgt sie in die Datenfelder und wertet sie aus. Der Nutzer geht auf Senden und schickt die Rechnung ab. Die Lohnbuchhaltung erhält vom Anbieter der App monatlich eine Übersicht mit den aufgelaufenen Beträgen.

Die Verwaltung ist komplett digital. Die Erstattungsdatei wird einfach heruntergeladen und alle Daten werden ins Lohnabrechnungsprogramm importiert. Nicht nur praktisch für Angestellte und Unternehmen, sondern auch für Steuerberater. Durch die arbeitstägliche Erstattung ist ein Anhäufen von Essensmarken außerdem ausgeschlossen – richtig clever.