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02.12.2021

Was die Pläne der Ampelkoalition für Friseurunternehmer bedeuten

Der Koalitionsvertrag ist öffentlich: Der Mindestlohn wird auf 12 Euro erhöht, die Mini- und Midijob-Grenze steigt an, Elektromobilität bei Dienstwägen und mehr Formalien, auf die sich UnternehmerInnen vorbereiten müssen ...

Diese Pläne sind für Friseurunternehmer relevant

Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro

Der gesetzliche Mindestlohn soll in einer einmaligen Anpassung auf 12 Euro je Stunde steigen. Dies soll wohl bereits 2022 geschehen. Danach soll die Mindestlohnkommission weitere Anpassungen wie bisher vorschlagen. Laut einer Studie wären von der Erhöhung auf 12 Euro etwa 8,6 Millionen Arbeitnehmer betroffen.

Mini- und Midijobs

Die Midi-Job-Grenze steigt von 1.300 auf 1.600 Euro. Künftig orientiert sich die Minijob-Grenze an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen. Sie wird dementsprechend mit Anhebung des Mindestlohns auf 520 Euro erhöht.

Mehr Kontrollen bei Werkverträgen und Arbeitnehmerüberlassung

Ein klares Bekenntnis enthält der Koalitionsvertrag zu Werkverträgen und Arbeitnehmerüberlassung. Die Ampelkoalitionäre wollen Verstöße bei Werkverträgen und Arbeitnehmerüberlassung gegen Arbeitsrecht und Arbeitsschutz durch effektivere Rechtsdurchsetzung verhindern, was wohl mehr Kontrollen bedeuten wird. Arbeit auf Abruf soll es auch künftig geben. Und: Den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld will die Ampelkoalition nach der Corona-Pandemie noch einmal auf den Prüfstand stellen – vor allem im Hinblick auf Menschen mit geringem Einkommen.

Rentenversicherungspflicht für Selbstständige

Selbstständige sollen zukünftig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Dies soll für alle Selbstständigen gelten, die ein neues Gewerbe oder eine neue selbstständige Tätigkeit anmelden. Sie sollen sich jedoch von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lassen können, wenn sie eine andere Absicherung nachweisen können.

Hilfen für Unternehmen fortsetzen, bis die Corona-Krise überwunden ist

Die kommenden Regierungsparteien wollen die Neustarthilfen und Überbrückungshilfe III plus weiter fortsetzen, solange es die Corona-Krise erfordert.

Mehr Formalien sind zu befürchten

Am Trend der letzten Jahre, dass das Steuerrecht immer formeller wird, wird sich so schnell nichts ändern. Im Gegenteil, eine Verstärkung des Trends wird nicht ausbleiben. Was sich zunächst sehr innovativ und modern anhört, nämlich der Ausbau der Digitalisierung in der Steuerverwaltung, bedeutet auf der anderen Seite mehr strukturierte Prozesse. Formelle Voraussetzungen sind für Maschinen einfacher zu prüfen und zu beurteilen, als sich mit komplexen Sachverhalten, die es in der Realität nun mal gibt, auseinanderzusetzen.

Elektromobilität bei Dienstwagen

Die Handschrift der ambitionierten Klimaziele im Koalitionsvertrag ist auch bei der Neuausrichtung der Besteuerung von Elektrofahrzeugen zu erkennen. So soll die 0,5-Prozent-Regel nur noch für Hybridfahrzeuge gelten, die mehr als 50 Prozent elektrisch fahren. Ist das nicht nachweisbar, entfällt der Vorteil und die Nutzung des Dienstwagens wird regelbesteuert (1-Prozent-Regel). Nur für reine Stromer oder auch für völlig CO2-neutrale Fahrzeuge soll es bei der bisherigen günstigen 0,25-Prozent-Regelung bleiben.

Innovationsprämie für den Kauf von E-Autos bis Ende 2025

Die Ampelkoalition will die Innovationsprämie (9.000 Euro für reine E-Autos und 6.750 Euro für Plug-in-Hybride) zur Unterstützung der Anschaffung elektrischer Pkw unverändert nach der bisherigen Regelung bis zum 31. Dezember 2022 fortführen. Ab 2023 soll es sie nur noch für Kfz geben, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben, der über einen elektrischen Fahranteil und eine elektrische Mindestreichweite definiert ist. Die elektrische Mindestreichweite der Fahrzeuge muss bereits ab 1. August 2023 80 Kilometer betragen. Nach 2025 sei die Innovationsprämie nicht mehr notwendig.

Investitionsprämie für Klimaschutz und digitale Wirtschaftsgüter

Unternehmen, die 2022 und 2023 in Klimaschutz und digitale Wirtschaftsgüter investieren, sollen einen Anteil der Anschaffungs- und Herstellungskosten der im jeweiligen Jahr angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, vom steuerlichen Gewinn abziehen können („Superabschreibung“).

Erweiterte Verlustverrechnung

Die Ampelkoalition will die erweiterte Verlustverrechnung bis Ende 2023 verlängern und den Verlustrücktrag (leider steht im Koalitionsvertrag Verlustvortrag) auf die zwei unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeiträume ausweiten.

Beitragssatz in der Rentenversicherung steigt

Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung soll bis 2025 maximal auf 20 Prozent ansteigen. Aktuell liegt er bei 18,6 Prozent. Diese Erhöhung würde bei einem monatlichen Bruttolohn von 2.500 Euro eine zusätzliche Belastung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer von jeweils 17,50 Euro bedeuten.

Kindergeld und Kinderfreibeträge

Die neue Koalition will sich stärker für Alleinerziehende einsetzen. Hier soll es eine Steuergutschrift geben. Weitere steuerliche Anreize soll es auch bei der partnerschaftlichen Betreuung der gemeinsamen Kinder nach einer Trennung geben. Ferner wird das bisherige System von Kindergeld und Kinderfreibetrag reformiert. Es soll künftig aus einem einkommensunabhängigen Garantiebetrag bestehen und aus einer einkommensabhängigen Zusatzkomponente.