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02.06.2020

Covid-19 im Salon: Wie gehe ich vor?

Trotz Einhalten aller Corona-Sicherheitsvorkehrungen erkrankt ein Friseur Team-Mitglied am Virus. Was tun? Muss ich meinen Salon schließen? Müssen Kontaktpersonen in Quarantäne? Wir haben nachgefragt, welche Schritte in diesem Fall zu berücksichtigen sind.

Die BGW hat mit ihren Arbeitsschutzstandards die Maßnahmen für das Vorgehen für Friseure in der Corona-Krise zusammengefasst.

Was tun, wenn ein/e MitarbeiterIn an Covid-19 im Salon erkrankt?

Das jeweilige Gesundheitsamt entscheidet je nach Fall, ob ein Salon nach einem aufgetretenen Corona-Fall geschlossen wird. Wichtig ist aber, dass man sich nach Auftreten umgehend mit dem Gesundheitsamt in Verbindung setzt. 

Bestätigte Fälle müssen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) dem Gesundheitsamt gemeldet werden.
Dieses leitet weitere erforderliche Maßnahmen ein, zur Ermittlung von Kontaktpersonen und weiteren Quarantäneanordnungen.

Personen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einem bestätigten Corona-Fall hatten, sollten umgehend das zuständige Gesundheitsamt kontaktieren. Im Falle von Bayern erfolgt eine Meldung an das örtlich zuständige Gesundheitsamt. 

Wer nimmt Kontakt zu den KundInnen auf?

Erkrankt ein Mitglied an Covid-19 bzw. besteht eine positive Testung, nimmt das Gesundheitsamt Kontakt mit dem/der MitarbeiterIn auf. Bei dieser Kontaktaufnahme werden alle potenziellen Kontakte, beruflich und privat, genau erfragt.

Die Daten der KundInnen des Salons sind dem Gesundheitsamt vorzulegen. Das Gesundheitsamt identifiziert die Kontaktpersonen. Die Kontaktaufnahme geschieht durch das örtlich zuständige Gesundheitsamt von den KundInnen. Nach dieser Kontaktaufnahme entstehen dann die erforderlichen weiteren Maßnahmen, wie Aufforderungen zum Test, Aussprache von Quarantäne, etc.