26.08.2020

Coronahilfe verlängert - das ist für Friseure interessant

Die große Koalition aus Union und SPD haben ein neues Gesamtpaket zu Corona-Maßnahmen beschlossen. Kurzarbeitergeld bis Dezember 2021 verlängert. Entlastung bei Sozialversicherungsbeiträgen, Insolvenzrechtlockerungen, Erhöhung Kinderkrankentage und weniger Bürokratie gefordert …

Die Corona-Krise hält uns weiterhin in Schach und nach dem ersten Umsatzhoch nach Wiedereröffnung sehen sich nun viele unternehmer mit einer neuen Realität konfrontiert: verängstigte KundInnen mit Auswirkung auf die Besuchshäufigkeit, angespannte private Situationen aufgrund Kinderbetreuung und Krankheitsfällen in Familien, gestiegene Investitionen aufgrund der Hygieneanforderungen und angespannter finanzieller Situationen.

Die Spitzen von Union und SPD haben dazu am Abend ein erweitertes Paket rund um die Coronahilfen präsentiert, was darin für Friseur-Unternehmen interessant ist:

Kurzarbeit: Bis vor Corona ein Fremdwort für Friseure, mittlerweile eine Personalmaßnahme, die durch schwierige Zeiten hindurch entlastet. Die Kurzarbeit  soll nun von regulär zwölf auf bis zu 24 Monate bis zum 31.12.2021 erweitert werden. Die verlängerte Bezugsdauer gilt für Betriebe, die bis zum 31. Dezember 2020 Kurzarbeit eingeführt haben.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) soll dafür weitere Zuschüsse erhalten, Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will dies noch diese Woche ins Bundeskabinett bringen.
Das Kurzarbeitergeld wird weiter auf 70 beziehungsweise 77 Prozent ab dem vierten Monat und auf 80 beziehungsweise 87 Prozent ab dem siebten Monat erhöht. Diese Regel soll für all jene gelten, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2021 entstanden ist.

Überbrückungshilfen: Die Überbrückungshilfen,  so kündigt es Wirtschaftsminister Peter Altmaier an, sollen bis zum Jahresende 2020 verlängert werden. Vor allem die Unterstützung bei fixen Betriebskosten ist vom gebeutelten Mittelstand und vielen Kleinbetrieben großes Thema. Derzeit noch läuft die Auszahlung schleppend, auch weil immer wieder Betrugsfälle eine rasche Auszahlung verhindern.

Sozialversicherungsbeiträge: Die Beiträge sollen bis 30. Juni 2021 vollständig erstattet werden. Vom 1. Juli 2021 bis höchstens 31. Dezember 2021 sollen für alle Betriebe, die bis zum 30. Juni 2021 Kurzarbeit eingeführt haben, die Sozialversicherungsbeiträge  zur Hälfte erstattet werden. Diese hälftige Erstattung kann auf 100 Prozent erhöht werden – aber nur, wenn eine Qualifizierung während der Kurzarbeit erfolgt.

Kinderkrankentage: Wegen der Coronakrise stehen gesetzlich Versicherten in diesem Jahr mehr Krankentage zur Betreuung ihrer Kinder zur Verfügung.
Kinderkrankengeld zur Pflege eines erkrankten Kindes unter 12 Jahre wird gewährt:
- jeweils fünf weitere Tage für Elternpaare (normalerweise jeweils 10 Tage pro Jahr)
- zehn Tage zusätzlich  für Alleinerzieher (normalerweise 20 Tage pro Jahr)

Insolvenzrecht: Eine Pleitewelle soll mit allen Mitteln verhindert werden. Dazu sollen ebenfalls die Lockerungen im Insolvenzrecht verlängert werden.
So wird die Regelung über die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für den Antragsgrund der Überschuldung / Zahlungsunfähigkeit bis Ende des Jahres weiterhin ausgesetzt, wenn diese auf den Folgen der Corona-Pandemie beruhen.

Und ein wichtiges Bekenntnis zum Schluss: Weniger Bürokratie!!!
Über kaum etwas würde sich so mancher Unternehmer mehr freuen als über niedrigere Hürden im bürokratischen Beamtenapparat. Ziel des Vorhabens der Koalition soll sein, die Wirtschaft zu stärken, von Bürokratie zu entlasten und dabei hohe Standards zu erhalten.

Wirtschafts- und Handwerksverbände warnen eindringlich vor einem zweiten Lockdown.  

Mehr:Verfolgen Sie die aktuellen Auswirkungen der Coronakrise im Friseursalon in unserem exklusiven Corona-Infokanal für Friseure.