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03.06.2022

Bezirk Trier: Zoll kontrolliert 68 Barber-Shops und Friseursalons

Schwerpunktkontrollen in Bezirk Trier und Umgebung in Barbershops und Friseursalons, Verdacht auf illegale Beschäftigung, Verstoß gegen Mindestlohngesetz, Leistungsmissbrauch...

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit erhöhtem Personaleinsatz durch. Bei Prüfungen von Friseursalons und Barbershops spielen vor allem Verstöße aus den Bereichen Sozialversicherungsrecht, Mindestlohn und Scheinselbstständigkeit eine Rolle.

In Trier und Umgebung kam es jüngst zu solchen Überprüfungen in Barbershops und Friseursalons, wie die Handwerkskammer Trier mitteilt. Festgestellt wurde einzelne Verstöße.

Die Beanstandungen: Die Betriebe hätten unerlaubt Sozialleistungen bezogen, die Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem Mindestlohngesetz nicht eingehalten sowie Personen illegal beschäftigt. Bereits Anfang April hatte die Zollverwaltung ►bundesweite Schwerpunktprüfungen von Friseursalons und sogenannte Barbershops durchgeführt.

Die Zuständigkeit über diese jüngst durchgeführten Kontrollen im Bezirk Trier lag bei der FKS Trier, die als Außenstelle dem Hauptzollamt in Koblenz (HZA) zugeordnet ist. Bei dieser Schwerpunktüberprüfung wurden 68 Friseursalons und Barbershops sowie die dort tätigen 263 Friseur*innen und Barber gezielt kontrolliert.

In der Region Trier wurden 110 Mitarbeiter*innen überprüft. Insgesamt wurden ein Dutzend Verdachtsmomente festgestellt, die vom FKS noch genauer zu überprüfen sind. In neun Fällen besteht der Verdacht, dass die betreffenden Betriebe die Mindestlohnvorschriften nicht eingehalten haben. In einem Fall geht es um illegal Beschäftigte, in einem um den Verdacht auf Leistungsmissbrauch von Sozialabgaben. In einem weiteren Fall wird ein Arbeitgeber verdächtigt, der Einzugsstelle Beiträge zur Sozialversicherungsversicherung vorenthalten zu haben.

Neben den regionalen Ordnungsämtern war auch die Handwerkskammer (HWK) Trier – im Rahmen eigener Zuständigkeiten – in die Überprüfung der kontrollierten Betriebe auf lokaler Ebene eingebunden. Die HWK beanstandete bei sechs Betrieben die fehlende, aber gesetzlich vorgeschriebene Betriebsleiterpräsenz. Weitere Kontrollen sind bereits geplant.