14.10.2021

Bayrische Friseure pochen auf Mitsprache

Die Mitgliederversammlung der bayrischen Friseure pocht auf mehr Mitsprache und verabschiedet Resolution zu Corona-Maßnahmen mit Forderungen Lockerungen Maskenpflicht für Beschäftigte, Senkung Umsatzsteuersatz, Reduktion Bürokratie, …

"Wir bayerischen Friseure fordern bei den Beratungen und Entscheidungen der zuständigen bayerischen Ministerien und Organisationen stärker einbezogen zu werden, wenn es um Corona Maßnahmen geht", erklärte Landesinnungsmeister Christian Kaiser auf der Mitgliederversammlung des Landesinnungsverbandes in Neumarkt. Hier wurde einstimmig eine Resolution beschlossen. Auf Landesebene halten die bayerischen Friseure einen interministeriellen Arbeitskreis unter Beteiligung des Landesinnungsverbandes für dringend notwendig und geboten.

Die Forderungen für Friseurbetriebe im Überblick

  • Mit fortschreitender Impfquote Einschränkungen weiter zurückführen
  • Flexibilität und Eigenverantwortung für Salons
  • Schaffen einer rechtlichen Grundlage zur Erfassung des Impfstatus der KundInnen
  • Reduktion der Bürokratie im Friseursalon
  • Planungssicherheit
  • Lockerung der Maskenpflicht für Beschäftigte
  • Die längst überfällige Senkung des Umsatzsteuersatzes auf die Friseurdienstleistung
     

Grundsätzlich begrüßte die Mitgliederversammlung des Landesinnungsverbandes des bayerischen Friseurhandwerks die mit der jüngsten Änderung der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung einhergehende Lockerung der Corona-Auflagen. “Allerdings müssen mit fortschreitender Impfquote der Bevölkerung die Einschränkungen für die bayerischen Friseurbetriebe weiter schrittweise zurückgeführt werden. Hierbei muss den Friseurbetrieben ein höchstmögliches Maß an Flexibilität und Eigenverantwortung eingeräumt werden”, erklärte Landesinnungsmeister Kaiser. 

“Wir bayerischen Friseurunternehmer sind nicht die Hilfssheriffs des Freistaats und wir betonen die Eigenverantwortung der Kundinnen und Kunden.” Zudem fordern die bayerischen Friseure das Schaffen einer rechtlichen Grundlage zur Erfassung des Impfstatus der KundInnen, um die Bürokratie im Friseursalon zu reduzieren.

Als Branche mit einer hohen Zahl von Kundenterminierungen ist das bayerische Friseurhandwerk auf Planungssicherheit angewiesen. Diese darf nicht durch kurzfristig verkündete Änderungen der Rechtsgrundlagen gefährdet werden. Dringend benötigt wird außerdem eine Flexibilisierung und eine Lockerung der Maskenpflicht für Beschäftigte im Friseurhandwerk.  

Als Beitrag zur wirtschaftlichen Gesundung des stark durch die Pandemie geschädigten Friseurhandwerks müsse endlich die längst überfällige Senkung des Umsatzsteuersatzes auf die personalintensiven Dienstleistungen des Friseurhandwerks erfolgen.