Credit: Adobestock / Markus Mainka

11.05.2020

Ausnahme bei Haarwäsche: Service für mobil eingeschränkte Kunden möglich

Das Haarewaschen vor jeder Behandlung ist in Corona-Zeiten ein Muss. Können die Haare eines bzw. einer KundIn aufgrund einer Behinderung und Beeinträchtigung nicht gewaschen werden, gibt es eine Ausnahme. Jedoch müssen Vorkehrungen getroffen werden.

Viele Praxis-Fragen tauchen trotz ausformulierter Maßnahmen auf. Wie zum Beispiel: Was tun, wenn KundInnen aufgrund einer Behinderung nicht in den Waschstuhl wechseln können? Muss hier das Service abgelehnt werden? Nein! Es sind aber wichtige Vorkehrungen zu treffen:

Grundsätzlich gilt: Alle KundInnen im Friseursalon sind verpflichtet einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen. Außerdem müssen die Haare vor dem Service gewaschen werden.

Die Ausnahme

Können die Haare des bzw. der KundIn aufgrund einer Behinderung oder Beeinträchtigung nicht gewaschen werden, müssen FriseurInnen eine Atemschutzmaske (mind. FFP2 oder gleichwertige Masken mit der Bezeichnung N95 und KN95), eine Schutzbrille oder ein Gesichtsschild tragen. KundInnen müssen weiterhin den MNS, auch zum Schutz der anderen Personen im Salon, tragen.
Wichtig: Atemschutzmasken dürfen kein Ausatemventil enthalten.

Mobile Waschbecken als Service-Unterstützung

Können KundInnen nicht zum Waschplatz wechseln, kommt, Dank mobiler Waschbecken, der Waschplatz zum den KundInnen. Hierfür müssen keine großen Investitionen getätigt werden, umso größer ist aber die Service-Qualität für die KundInnen.

Mobile Waschbecken gesehen bei ► HAIR HAUS, ► Para oder ► Stopperka.